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Angela Freimuth

FDP 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen leistungsstarke Hochschulen mit einem attraktiven Lehrangebot in Nordrhein-Westfalen. Durch die Fusion der Hochschule für Gesundheit mit der Hochschule Bochum soll die akademische Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen gestärkt und dem sich verstärkenden Fachkräftemangel gerade in den pflegenden Berufsfeldern entgegengewirkt werden. Wir begrüßen, dass die Arbeit der Hochschule für Gesundheit künftig an der neuen Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit in Bochum Synergien nutzen und langfristig eine effektive Ausbildung in den Gesundheitsberufen sicherstellen wird. Dem Gesetz insoweit stimmen sowohl meine Kollegin Susanne Schneider, unsere gesundheitspolitische Sprecherin, als auch ich persönlich und unsere Fraktion insgesamt ausdrücklich zu. Wir tun dies auch – es wurde schon gesagt –, weil der Gründungsauftrag weiterverfolgt wird. Verbunden damit ist ein Dank – die Kollegen haben es in Teilen auch schon gesagt – an alle Beteiligten, die sich dem Gelingen dieser Fusion verschrieben haben. Eine solche Neustrukturierung und Fusion bietet viele Chancen, aber auch viele zu klärende Fragen und Ungewissheiten. Hier gilt es, die Beschäftigten einzubeziehen. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde für die Hochschulleitungen eine gute Übergangsregelung getroffen. Für die Beschäftigten wurde eine solche Regelung auf Augenhöhe, wie sie noch im Referentenentwurf vorgesehen war, bedauerlicherweise nicht gefunden. Insofern werden wir dem dahin gehenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der in der Ausschusssitzung letzte Woche schon angekündigt wurde, zustimmen. Ansonsten bliebe wirklich nur abzuwarten, ob der Appell an die partnerschaftliche Beschäftigtenvertretung in dieser Übergangszeit so beherzigt wird, wie wir alle es uns wünschen. Die fehlende Sensibilität zeigt sich aber auch bei der weiteren Änderung im Artikelgesetz. Neben der Fusion der Hochschulen wird in Art. 2 auch eine grundsätzliche statusrechtliche Frage für die Beschäftigten 18.12.2024 an unseren Hochschulen im Vorgriff auf die bereits angekündigte und in der Verbändeanhörung befindliche Änderung zum Hochschulgesetz aufgegriffen. Konkret geht es bei der Änderung von § 44 um die Frage, ob jemand als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als Mitarbeiter in Technik und Verwaltung einzustufen ist und wie er sowohl personalvertretungsrechtlich als auch in den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule – zum Beispiel im Senat – entsprechend zugeordnet wird. Aufgrund der immer wieder auftretenden Rechtsstreitigkeiten zur Zuordnung gibt es den Wunsch, im Hochschulgesetz eine Formulierung zu finden, die diese Zuordnung erleichtert. Das ist in der Anhörung deutlich vermerkt worden. Liebe Kollegin Eisentraut, eine gewisse Dringlichkeit lässt noch ganz schön viel Spielraum zu. Ich bin der Auffassung, man hätte hier durchaus die Beratungen zum Hochschulgesetz abwarten können. Dann wären vielleicht einige Verwerfungen ausgeblieben. Bei Neueinstellungen dürfte die Frage, ob jemand ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung ist, durch die Formulierung im Arbeitsvertrag oder in der Stellenbeschreibung relativ unproblematisch sein. Bei den bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kann das aber anders zu beurteilen sein. Die Koalitionsfraktionen haben mit dem Änderungsantrag zwar klargestellt, dass die Änderung der Statuszuordnung für jetzt bestehende Gremien und ihre gewählten Mitglieder keine Auswirkungen haben soll. Wir hätten uns gleichwohl gewünscht, dass hier eine großzügige Übergangszeit gewählt worden wäre, wie es in der Anhörung von vielen auch angesprochen wurde. Das hätte es den Hochschulen mit Sicherheit erspart, jahrelang oder sogar jahrzehntelang bestehende Zuordnungen neu zu regeln. Ich bin sehr sicher, dass das der bei den Beschäftigten aufgekommenen Unzufriedenheit deutlich hätte entgegenwirken können. Mit dem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen – der Kollege Dr. Hartmann hat schon darauf hingewiesen – versucht, den schwierigen Abgrenzungsfragen Rechnung zu tragen, indem sie „überwiegend“ in „prägend“ geändert haben. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Ich vermag den Optimismus, dass damit wirklich alle Unklarheiten gerichtsfest geklärt werden, nicht zu teilen. Unsere Kritik bezieht sich ausdrücklich weder auf die Fusion noch auf den Aufwuchs der Studienplätze der Medizinischen Fakultät OWL, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) aber die personalvertretungsrechtlichen Themen werden von uns weiterhin kritisch gesehen. Daher Landtag werden wir uns in Bezug auf den Gesetzentwurf und die einzelnen Artikel nur der Stimme enthalten können. Ich wünsche allen Beteiligten einen guten Start für die neue Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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