Christof Rasche
Es ist gut, dass wir das noch gehört haben. (Heiterkeit) Aber jetzt hat Ministerin Silke Gorißen das Wort für die Landesregierung. Bitte. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vonseiten der Landesregierung müssen wir ja immer sehr seriös antworten. Daher versuche ich das jetzt auch, obwohl dieser Antrag wirklich irgendwo … Sie wollen damit natürlich Verunsicherung schüren, sehr geehrte 06.12.2024 Damen und Herren von der AfD, und den Leuten weismachen, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Dackel, Boxer und Co abschaffen wolle. Dem ist selbstverständlich nicht so; das haben Sie heute schon mehrfach hier vernehmen können. Langfristig wollen wir erreichen, dass die Zucht gesunder Rassehunde im Vordergrund steht. Darum kümmern wir uns aber. Ganz sicher werden wir nicht Hunderassen einfach abschaffen. Das entbehrt jeder Grundlage. Hunderassen sind sicherlich auch Kulturgut. Aber in erster Linie sind sie Lebewesen, die unter anderem züchtungsbedingt an gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden können. Für den Umgang mit, die Haltung und die Zucht von Lebewesen gelten in Deutschland tierschutzrechtliche Mindestanforderungen. Diese müssen beachtet werden, um dem einzelnen Hund als Lebewesen Leiden und unnötige Schmerzen zu ersparen und ihn vor Schäden zu schützen. Mit dem vorliegenden Antrag schürt die Fraktion der AfD unbegründet Ängste. Die korrekte Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch die unteren Veterinärbehörden im Land Nordrhein-Westfalen schafft Hunderassen nicht ab. Die Zucht von Hunden sowie der Besuch von Hundeausstellungen und Hundesportveranstaltungen werden auch zukünftig möglich sein. Tierschutzrechtlich ist das sogenannte Qualzuchtverbot nach § 11b Tierschutzgesetz – also das Verbot der Zucht von Wirbeltieren, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder bei der Nachzucht Schmerzen, Leiden oder gar Schäden auftreten – noch nicht einmal etwas Neues. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 1986 durch den Gesetzgeber ins Tierschutzgesetz aufgenommen. Die vom Gesetzgeber im Laufe des Jahres 2024 geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz hätten eine Erweiterung des sogenannten Qualzuchtparagrafen, des § 11b Tierschutzgesetz, um bestimmte, dann auch konkret definierte Merkmale zur Folge gehabt. So sollten unter anderem Tiere, die unter Atemnot, Lahmheiten, Entzündungen der Haut und Fehlbildungen des Gebisses leiden, von der Zucht ausgeschlossen werden. Neu ist dabei das Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Hunde gemäß § 10 Nr. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung, das erst im Jahr 2021 in die Verordnung aufgenommen wurde. Durch dieses Verbot soll der züchterische Anreiz, Hunde, die solche Merkmale aufweisen, öffentlich auszustellen, entfallen. Gleichzeitig soll dadurch verhindert werden – darauf hat der Abgeordnete Rüße schon hingewiesen –, dass diese Hunde stärker wahrgenommen werden und dann am Markt mehr abgenommen werden. Das will man dadurch auch verhindern. Landtag Ich komme zum Dackel. Die Diskussion um die kurzen Dackelbeine ist ebenfalls nicht neu. Die Fraktion der AfD verkennt hier allerdings, dass es eine wissenschaftlich belegte direkte Korrelation zwischen der Beinlänge und der Prädisposition für Bandscheibenvorfälle beim Dackel gibt. (Norwich Rüße [GRÜNE]: So ist es!) Das Unterschreiten einer kritischen Beinlänge geht also erwiesenermaßen mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit des Auftretens schmerzhafter Bandscheibenvorfälle im Laufe des Dackellebens einher. Züchterisch bedeutet das: Die kritische Beinlänge beim Dackel darf schlichtweg nicht unterschritten werden. (Dr. Ralf Nolten [CDU]: Das ist Physik!) Das heißt aber dann nicht, dass der Dackel als Hunderasse abgeschafft wird. Der Vollzug der Vorgaben des § 10 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ist für die zuständigen Veterinärbehörden mit zahlreichen Fragestellungen zur Rechtsauslegung verbunden. Allerdings ist der Vorwurf, dass es sich bei den von einer Projektgruppe der AG Tierschutz der Bundesländer erstellten Leitlinien um mangelhafte und nicht validierte Leitlinien handelt, schlichtweg falsch. Diese Leitlinien sind unter Beteiligung namhafter Experten auf den entsprechenden Gebieten als sogenanntes Living Document für die zuständigen Veterinärbehörden erarbeitet worden. Und zur Beruhigung: Sogar die Mitarbeit der Experten des Dachverbandes für das Deutsche Hundewesen, VDH, ist bereits zugesichert worden. Die Leitlinie befindet sich erneut in der Überarbeitung und wird derzeit von den Veterinärbehörden nicht angewendet. Wir können also in Ruhe an diesem Wochenende in den 2. Advent starten. Der Dackel wird uns erhalten bleiben, Boxer und Co auch, aber hoffentlich in Zukunft als gesunde Tiere. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)
