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Dr. Werner Pfeil

FDP 05.12.2024 Sitzungen 18/82

Grundsätzlich ist vor Erhebung einer Anfechtungsklage die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich. Hierzu gibt es allerdings aktuell einige Ausnahmen, die in § 110 Abs. 2 des Justizgesetzes NRW aufgeführt sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, in diesen Ausnahmekatalog nun auch Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen aufzunehmen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Abschaffung des Vorverfahrens zu einer Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren führt. Dies betrifft insbesondere die Errichtung von Windenergieanlagen, deren Genehmigungsverfahren ohnehin teilweise Jahre in Anspruch nehmen. Es ist sinnvoll, Behörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu entlasten und personellen Ressourcen nicht mehr für zeitaufwändige Widerspruchsverfahren, sondern zur schnelleren Bearbeitung der Genehmigungsverfahren einzusetzen. Wir befürworten grundsätzlich den Abbau von Bürokratie und würden uns eine Beschleunigung von Verfahren auch in vielen anderen Bereichen wünschen. Wir brauchen insgesamt ein anderes Tempo bei der Planung von Großvorhaben wie beispielsweise dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Stromnetze, aber auch dem Neu- und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur wie Schienenund Straßenwegen. Jedes Verfahren ist aber auch nur so schnell wie die Justiz, die die damit verbundenen rechtlichen Verfahren bearbeitet. Hier wären wir wieder bei dem Thema, das uns in dieser Plenarwoche mehrfach beschäftigt, dem akuten Personalmangel in der Justiz. Landtag Wenn Staatsanwaltschaften, Gerichte und ihre Geschäftsstellen unterbesetzt sind, muss es einen nicht wundern, wenn Verfahren verjähren, weil sie nicht fristgerecht bearbeitet werden können. Oder Straftäter auf freiem Fuß bleiben, weil die Strafverfolgung nicht hinterherkommt. Oder eben auch lange verwaltungsgerichtliche Verfahren, die Grundlage von Genehmigungen sind, zu einem deutlichen Hinauszögern von Projekten führen. Oftmals kosten überlange Verfahren den Staat und damit auch die Bürgerinnen und Bürger auch viel Geld- so beispielsweise bei den Asylgerichtsverfahren, deren Beschleunigung wir auch in einem kürzlichen Antrag gefordert haben. Die Verfahrensdauer beträgt in NRW durchschnittlich 18 Monate bei stetig steigender Anzahl von Asylverfahren. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses stimmen wir der vorliegenden Gesetzesvorlage zu und verbinden dies mit der Anregung, die Schaffung von Voraussetzungen zur Beschleunigung von Verfahren auch in anderen Bereichen zu übernehmen.

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