Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der SPD-Antrag zu den Missständen in der Justiz beleuchtet Probleme und Schwächen in der NRW-Justiz. Er trägt das Datum des heutigen Tages von vor einem Jahr; es wurde bereits angesprochen. Das ist ein passender Moment, gerade heute, um innezuhalten und zurückzublicken: Hat sich seitdem etwas verändert? Haben wir in diesem Jahr Fortschritte erzielt? Oder stehen wir weiterhin vor denselben Herausforderungen, die damals so eindringlich beschrieben wurden? Ist die Lage vielleicht sogar noch schlimmer geworden? Darauf werde ich am Ende noch einmal eingehen. Zunächst zum Antrag: Ohne Zweifel ist es richtig, die Herausforderungen in der Justiz kritisch zu beleuchten. Die Dringlichkeit vieler der vorgebrachten Punkte erkennen wir an. Allerdings ist fraglich, ob ein so breiter und unspezifischer Forderungsansatz tatsächlich der beste Weg ist, substanzielle Veränderungen zu erreichen. Der Antrag ist wie eine Sammlung verschiedener Kritikpunkte, in der alle Probleme gleichwertig nebeneinandergestellt werden. Es fehlt eine klare Priorisierung der drängendsten Herausforderungen und der nächsten Schritte. Trotzdem bietet der Antrag eine Grundlage, um die Debatte über notwendige Reformen in der Justiz voranzutreiben. Dabei sticht für uns ein zentrales Anliegen besonders hervor: die Personalsituation in der Justiz. Gerade hier zeigen sich die größten Herausforderungen, die direkt auf die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats durchschlagen. Lassen Sie mich an dieser Stelle den offenen Brief an die Ministerpräsidenten vom 7. Mai 2024 des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen aufgreifen. Dort wird vor akuten Gefahren für unsere Demokratie und den Rechtsstaat gewarnt, und es heißt – an Deutlichkeit kaum zu übertreffen –, im Moment könne die Justiz aufgrund mangelnder Landtag Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber ihre Aufgaben insbesondere im Bereich der Strafverfolgung nicht zeitnah und angemessen erfüllen; das würde auch Messerstraftaten umfassen. Die Stimmung in der Justiz, insbesondere im Bereich der Staatsanwaltschaften, hat einen Tiefpunkt erreicht. Wir fanden damals, darüber müsse im Parlament gesprochen werden. So kam es dann auch. In der Aktuellen Stunde zur Rechtsnot im Mai dieses Jahres ging es um Aktenberge und um über 400 fehlende Staatsanwälte. Selbst der Herr Justizminister räumt die Überlastung des Strafverfolgungssystems ein. Sein umstrittener Versuch, durch die Verschiebung von Richterstellen zu den Staatsanwaltschaften Abhilfe zu schaffen, löst das Problem allerdings nicht. Es ist der gescheiterte Versuch, ein Loch zu stopfen, wodurch an anderer Stelle ein neues gerissen wird. Betroffen von der Personalnot sind im Übrigen auch Geschäftsstellen. Deren Überlastung führt dazu, dass Verfahren unbearbeitet bleiben und Ansprüche teils verjähren – eine Situation, die so gravierend ist, dass in Bielefeld bereits freiwillige Wochenendarbeit erwogen wird, um den Rückstau zu bewältigen. Man sollte meinen, dass angesichts dieses Personalengpasses die Nachwuchsgewinnung als Teil der Lösung angesehen wird. Die geplanten Kürzungen im Bereich der Referendarausbildung senden jedoch ein fatales Signal. Statt die Ausbildung als Chance zu begreifen, wird sie geschwächt. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen der Justizbeschäftigten schlecht. Unattraktive Rahmenbedingungen schrecken Nachwuchs ab und demotivieren bestehendes Personal. Solche Missstände untergraben nicht nur die Funktionsfähigkeit der Justiz, sondern auch das Ansehen der dritten Gewalt. Zu Beginn dieser Rede habe ich gefragt: Hat sich seit der Einbringung des Antrags etwas verändert? Ein Jahr später zeigt sich: Die Antwort ist ernüchternd. Die drängenden Fragen von damals – Personalmangel, Überlastung der Geschäftsstellen, unattraktive Arbeitsbedingungen – sind nicht nur ungelöst, sondern teils verschärft. Die Situation der Justiz ist misslich. Da ist jedenfalls noch nicht eine vollumfängliche Justizreform notwendig, wie die Zentralforderung des Antrags lautet. Eine solche Reform wird auch nicht durch die SPD-Änderungsanträge zum Haushalt näher illustriert. Sie sind zwar zielführend, konturieren aber gerade nicht eine umfassende Justizreform, wie gefordert. Insofern geht der Antrag zu weit. Etwas weniger forsch formuliert, und wir hätten zustimmen können. Schade! Beim nächsten Mal können wir es dann sicher machen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) 05.12.2024
