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Carlo Clemens

AfD 05.12.2024 Sitzungen 18/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von den gut 2,9 Milliarden Euro, die die Landesregierung im Rahmen dieses Einzelplans ausgeben will, entfallen mehr als 2,3 Milliarden Euro auf den sozialen Wohnungsbau, die Städtebauförderung und das Wohngeld. Das sind mehr als 80 %. Es handelt sich hierbei durchweg um Zahlungen des Bundes, die vom Land NRW mit Eigenanteilen zu ergänzen sind. Das Ausgabenvolumen in allen drei Bereichen ist bereits per Gesetz oder Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben, wobei beim Wohngeld die endgültige Höhe noch unklar ist. Dieser strukturelle Rahmen steht, noch bevor wir den Haushalt überhaupt beraten und darüber abstimmen. Nehmen Sie das Wohngeld. Bei diesem riesigen Posten über 1,34 Milliarden Euro – das kam schon mehrfach zur Sprache – hat NRW überhaupt nichts zu melden. Das Land darf nur seinen Pflichtanteil von 50 % zahlen. Das Risiko, dass der Mittelansatz im Haushaltsvollzug überschritten wird, muss man mittragen. Auch beim sozialen Wohnungsbau und bei der Städtebauförderung ist das Volumen durch die bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes vorgegeben. Das Land darf zwar die Programme und die räumliche Verteilung der Mittel gestalten, das System setzt aber einen starken finanziellen Anreiz, nicht mehr als den geforderten Eigenanteil auszugeben, mit dem man die Bundesmittel komplett ausschöpfen kann. Der Landtag hat kaum Möglichkeiten, die Schwerpunkte auf der Ausgabenseite infrage zu stellen. In diesem sehr engen Rahmen bewegen wir uns und müssen dennoch das Beste daraus machen. Laut dem Europäischen Statistikamt belegt Deutschland in der EU den vierten Platz beim Ranking der höchsten Wohnkosten in Relation zum Einkommen. Nur Griechenland, Luxemburg und Dänemark liegen noch darüber. Bundesweit fühlen sich 40 % der Menschen laut einer aktuellen Umfrage durch hohe Wohnungskosten stark oder sehr stark belastet. Bei den Nebenkosten für Heizung, Wasser oder Strom sind es mehr als die Hälfte. Es bleibt im Interesse dieser Menschen da draußen zu hoffen, dass an den entscheidenden Stellen in Berlin endlich die Weichen für kostengünstigeres Bauen ebenso wie für erschwingliche Mieten und erschwingliches Wohneigentum gestellt werden. Was hat also die Landesregierung außerhalb des vom Bund vorgegebenen Rahmens vor, um der großen sozialen Frage unserer Zeit – der Wohnungsnot – zu begegnen? Welche eigenen Akzente setzt das Land? Landtag Diese Akzente sucht man mit der Lupe. Man findet in diesem Haushaltsentwurf so gut wie nichts. Der Bund allein bestimmt unsere Schwerpunkte. Beim sozialen Wohnungsbau hat die AfD immer wieder die im europäischen Vergleich viel zu hohen Baukosten und Förderbarwerte kritisiert. Deswegen beantragten wir einen Regelstandard zur Kostenbegrenzung nach Vorbild der Wohnraumförderung Schleswig-Holsteins, aber abgestimmt auf die Gegebenheiten hier in NRW und selbstverständlich in enger Abstimmung mit allen am Bau beteiligten Akteuren. Wir wollen, dass mit den gegebenen Mitteln mehr Sozialwohnungen gebaut werden, damit mehr bedürftige Menschen überhaupt in den Genuss einer günstigen Sozialmiete kommen können. Um den Neubau mit verschiedenen Instrumenten voranzutreiben, beantragten wir als AfD außerdem die temporäre Senkung der Grunderwerbsteuer auch für den Mietwohnungsbau und ein zinsverbilligtes Volltilgungsdarlehen. Diese Vorschläge müssen Sie als Landesregierung nicht unbedingt teilen, aber wo sind denn Ihre eigenen Akzente? Wo blieb bislang zum Beispiel der koordinierte Ländervorstoß bei der Reform der Grunderwerbsteuer auf der Bundesebene? Immerhin: Ein Landesbürgschaftsprogramm zur Erleichterung der Wohneigentumsbildung für Schwellenhaushalte hat die AfD im Frühjahr beantragt, im Spätsommer erklärte die Ministerin in der Presse, ein solches auf Landesebene einführen zu wollen, doch nach der großen Ankündigung kam dann nichts mehr. Mittel sind dafür im Haushalt nicht angesetzt. Sehr kritisch sehen wir generell die Haushaltsansätze der Landesregierung. Schon in diesem Jahr war ein Nachtragshaushalt erforderlich. Der nächste Nachtragshaushalt ist aus unserer Sicht vorprogrammiert. Die Krisen von Wirtschaft und Wohnungsmarkt treiben die Ausgaben zusammen mit der Wohngeld-Plus-Reform für das Wohngeld auf Rekordhöhen. Das Ampel-Aus in Berlin bringt große Unsicherheiten beim sozialen Wohnungsbau und bei der Städtebauförderung mit sich. Im sozialen Wohnungsbau droht eine Hängepartie. Die neue Verwaltungsvereinbarung für das Programmjahr 2025 wird durch die Neuwahl deutlich später kommen als gewohnt. Ein Förderstopp wäre fatal. Wir wissen auch nicht, ob der Bund seine Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung möglicherweise kürzt. Auch die KfW-Förderprogramme könnten unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung möglicherweise bald eingestellt werden. Die Bautätigkeit droht weiter abzustürzen, und das von einem ohnehin schon katastrophal niedrigen Ausgangsniveau. Die Zahlen sind uns allen bekannt. 05.12.2024 In der Wohnungspolitik bräuchte es gerade in Zeiten, in denen immer mehr Menschen immer größere Teile ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen, mehr, als die Bundesprogramme und Bundesgesetze nur brav durchzuführen. Zum Schluss komme ich noch zum Denkmalschutz. Wir wollen bei den Mitteln wenigstens wieder auf das Niveau von 2022 zurückkommen. Insbesondere die Zuschüsse für private denkmalpflegerische Maßnahmen sind angesichts von 80.000 Baudenkmälern in NRW viel zu gering. Dieser Einzelplanentwurf ist aus unserer Sicht viel zu wenig. Es fehlt an Mut. Es fehlt an Initiative. Es fehlt an Ideen. Darum lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.

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