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Anja Butschkau

SPD 05.12.2024 Sitzungen 18/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Tage vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlichte die Bundesregierung erstmals das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Was mit seinem Titel so sperrig daherkommt, liefert umso klarere Zahlen: Beinahe jeden Tag stirbt in Deutschland eine Frau aus einem einfachen Grund: weil sie eine Frau ist. 360 Frauen verloren ihr Leben – Leben, die vielleicht nicht ausgelöscht worden wären, wenn die Betroffenen Schutz und Hilfe gefunden hätten. Weitere 578 Frauen haben eine versuchte Tötung überlebt. Aber auch in anderen Deliktsbereichen sind die Zahlen alarmierend. Zwischen 2022 und 2023 stiegen die Straftaten enorm: Sexualstraftaten um 6,2 %, häusliche Gewalt um 5,6 %, Menschenhandel um 6,9 %, digitale Gewalt um über 25 %. Gerade hier dürfte das Dunkelfeld besonders hoch sein. Das Schutz- und Hilfesystem für Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren, muss endlich ausgebaut werden. Die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung sind gut, reichen aber bei Weitem nicht aus. In 7.234 Fällen mussten Frauen, die einen Platz in einem Frauenhaus angefragt hatten, im letzten Jahr abgewiesen werden, weil einfach kein Platz frei war. Das waren drei von vier Anfragen. Allein diese Zahl muss uns wachrütteln. Der weitere bedarfsorientierte Ausbau muss beschleunigt werden. (Beifall von der SPD) Es ist zu begrüßen, dass die schwarz-grüne Landesregierung zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung ihres Koalitionsvertrages endlich anfängt, einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzustellen. Der Landesaktionsplan ist wichtig, um strukturiert und mit einem klaren Ziel Maßnahmen zu definieren, die eigentlich schon seit vielen Jahren erforderlich waren, um Frauen und Mädchen besser zu schützen. Die Aufstellung des Landesaktionsplans darf nun aber nicht dazu führen, dass der Ausbau dringend benötigter Frauenhausplätze weiter nach hinten geschoben wird. Es steht außer Frage, dass wir Hunderte neue Frauenhausplätze benötigen. Dafür muss nicht erst aufwendig ein Konzept erstellt werden. Jeder neue Platz hilft! (Beifall von der SPD) Wir haben in unserem Antrag klare inhaltliche Anforderungen an den Landesaktionsplan formuliert. Ich möchte nur auf zwei Beispiele eingehen, die verdeutlichen, dass wir endlich ein klares Konzept brauchen: Das sind zum einen der Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung und der barrierefreie Zugang zu Informationen und Einrichtungen. Beides kommt immer noch viel zu kurz. 05.12.2024 Das sind zum anderen die Bekämpfung sexistischer und sexualisierter Straftaten und Äußerungen im Netz und die Unterstützung meist jüngerer Frauen und Mädchen, die Opfer geworden sind. Diese Zielgruppen, aber auch Menschen mit Zuwanderungsund Fluchtgeschichte dürfen wir mit ihren Gewalterfahrungen nicht alleinlassen. Klar, das Land steht nicht allein in der Verantwortung. Ich hatte große Hoffnung, dass sich in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestags vieles für Frauen und Mädchen verbessern würde, gerade was den Gewaltschutz betrifft. Wir brauchen endlich einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung, und zwar für jede Frau, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Einkommens bzw. Sozialversicherungsstatus. Schutz und Hilfe bei Gewalt müssen endlich eine Pflichtaufgabe werden und dürfen nicht länger von der Kassenlage von Land und Kommunen abhängig sein. (Beifall von der SPD) Der Bruch der Ampelkoalition gefährdet dieses wichtige Ziel. Deshalb appelliere ich an alle demokratischen Bundestagsabgeordneten, dem Gewalthilfegesetz, das am Freitag in den Bundestag eingebracht wird, zuzustimmen. Ich appelliere auch an die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, sich in ihren Parteien dafür einzusetzen. Wir sind doch alle geeint in dem Ziel, jede Frau und jedes Mädchen vor Gewalt zu schützen. Das Gewalthilfegesetz ist wichtig, und es darf nicht an Parteizugehörigkeiten scheitern. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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