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Sascha Lienesch

CDU 05.12.2024 Sitzungen 18/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Scheinvaterschaften sind ein Problem. Der über diese Methode begangene Sozialbetrug muss in Zukunft effektiver verhindert werden. Es wird von einem Schaden von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr ausgegangen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus diesem Sommer wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß ist vermutlich deutlich größer. Bisherige Reformversuche seit 2008 wurden teilweise vom Bundesverfassungsgericht gekippt oder erwiesen sich als wenig effektiv. Die Existenz dieser Versuche zeigt, dass die Politik insgesamt – daran war in den früheren Jahren nicht nur die Ampel beteiligt – durchaus ein Problembewusstsein für dieses Phänomen hat. Wie die AfD selbst in ihrem Antrag schreibt, befindet sich das Gesetz auf Bundesebene im Gesetzgebungsprozess. Am 30.04.2024 hat die sich damals noch im Amt befindende Ampelkoalition bzw. die Bundesregierung in Berlin den Referentenentwurf veröffentlicht. Dieser wurde am 12.06.2024 durch das Kabinett verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. Die dortige abschließende Beratung und Beschlussfassung stehen noch aus. Was sind die Vorschläge in diesem Gesetz? Künftig soll die jeweilige Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, wenn der nichtleibliche Vater und die Mutter nicht den gleichen Aufenthaltsstatus haben. Wird eine Scheinvaterschaft vermutet, weil sich die vermeintlichen Eltern zum Beispiel erst kürzlich kennengelernt haben oder der Vater bereits mehrfach Vaterschaften von Kindern ohne deutsche Staatsbürgerschaft anerkannt hat, soll eine Zustimmung versagt werden können; das ist bisher nicht so. In diesen Fällen wird die 05.12.2024 Anerkennung der Vaterschaft also nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt. Dieses Verfahren trägt dazu bei, bei Missbrauchsprüfungen auf eine qualifizierte Behörde abzustellen, die in der Lage ist, mögliche Missbrauchsfälle gezielt zu identifizieren. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wird hierdurch eine umfassende und präzise Kontrolle erreicht, um missbräuchliche Anerkennungen zu verhindern. Das Standesamt soll künftig entscheiden, ob ein Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre automatisch der Fall, wenn der Vater und die Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben, weil zum Beispiel der eine die deutsche Staatsbürgerschaft und der andere nur ein Touristenvisum hat. Die Option, die fehlende Zustimmung dem Standesamt anzuzeigen, erweitert die Handlungsmöglichkeiten der Ausländerbehörden und schließt eine bestehende rechtliche Lücke. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Missbrauch bei der Vaterschaftsanerkennung weiter zu reduzieren. Sollte sich nach der Erteilung der Zustimmung herausstellen, dass die Vaterschaftsanerkennung auf Täuschung, Drohung, Bestechung oder falschen Angaben beruht, ist eine Rücknahme der Zustimmung im zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen vorgesehen. Darüber hinaus soll der missbräuchliche Gebrauch einer erhaltenen Zustimmung künftig strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Kommission auf Landesebene zu gründen, wie das die AfD heute fordert, macht keinen Sinn. Wir müssen den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen in den für die Vaterschaftsanerkennungen zuständigen Behörden bekämpfen. Eine Kommission bringt uns da nicht weiter. Wie viele Mitarbeiter sollte eine solche Kommission denn haben? Im Jahr gibt es deutschlandweit ca. 65.000 Verfahren. Rechnet man das auf NRW grob herunter – nehmen wir einmal als Grundlage 20 %; das ist immer eine gute Größe –, dann sind das jährlich 13.000 Verfahren. Sollte eine solche Kommission all diese Verfahren prüfen? Wir halten es für effektiver, wenn ein Betrug im laufenden Verfahren besser erkannt und dann effektiv bekämpft werden kann. Ich denke, dass das von der AfD eher die Begründung ist, warum sie das Thema heute ins Plenum einbringt, denn eigentlich handelt sich um ein Bundes- und kein Landesgesetz. Deshalb muss man einen kleinen Landesbezug einbringen, und die Gründung einer Kommission ist vielleicht schon ausreichend, um das hier zu thematisieren. (Andreas Keith [AfD]: 50 % der Anträge gehen immer über den Bundestag!) Landtag Da die amtierende Bundesregierung derzeit nicht über eine eigene Mehrheit im Deutschen Bundestag verfügt, bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf noch vor der Neuwahl beraten und eine Mehrheit finden wird. Falls das nicht der Fall ist, greift im Bundestag nach der Neuwahl die Diskontinuität. Danach muss der neue Bundestag mit wahrscheinlich anderen Mehrheiten entscheiden, ob dieses Gesetzesvorhaben erneut eingebracht wird. Eine Bundesratsinitiative macht im Moment genauso wenig Sinn, denn sollte der Bundesrat etwas beschließen, würde das an den Bundestag überwiesen, weil der Bundesrat nicht der alleinige Gesetzgeber ist. Da haben wir jedoch auch das Problem, dass wir eine Neuwahl vor uns haben und im Bundestag keine festen Mehrheiten vertreten sind. Eine Bundesratsinitiative macht deshalb, wie gesagt, keinen Sinn. An wen sollte sich die Landesregierung in Berlin also wenden? Wir lehnen den Antrag deshalb ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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