Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat für die Landesregierung Minister Oliver Krischer das Wort. Bitte sehr. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Wolfsmanagement in NRW 14.11.2024 weiterentwickeln – für mehr Tier- und Artenschutz“ ausdrücklich. Wir begrüßen den Antrag vor allen Dingen deshalb, weil mit ihm auf sachgerechte Lösungen im Umgang mit dem Wolf abgezielt wird, die den Weidetierhalterinnen und -haltern helfen. Darauf muss es ankommen. Es geht nicht darum, Populismus zu verbreiten, und ich bin froh, dass das hier mit Ausnahme eines Redebeitrags nicht passiert ist. Wir müssen den Weidetierhalterinnen und -haltern helfen, die von der Wiederkehr dieses Raubtiers betroffen sind. (Beifall von der CDU, Norwich Rüße [GRÜNE] und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE]) Das Gute an der Sache ist, dass wir dabei nicht allein auf der Welt sind. Die Fragen, die sich in Nordrhein-Westfalen stellen, stellen sich vielfach auch andernorts im Land. Wir können von den Erfahrungen anderer lernen, die schon länger mit dem Wolf leben. Dabei ist das Thema „Herdenschutz“ natürlich entscheidend. Der Herdenschutz ist der Schlüssel im Umgang mit dem Wolf. Die Landesregierung hat bereits seit 2018 eine Menge Maßnahmen ergriffen; das wurde eben in den Redebeiträgen beschrieben. Wir werden diesen Maßnahmenkatalog weiter ausweiten. Es wurde schon erwähnt, dass die Förderkulisse auf das gesamte Land ausgedehnt werden soll. Wir überlegen und prüfen zurzeit unter anderem, wie auch Arbeiten, die rund um den Herdenschutz anfallen, mit Fördermitteln unterstützt werden können. Das ist alles richtig und notwendig und eine Aufgabe für einen proaktiven Naturschutz, der die Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltern ermöglichen soll. Ich sage es an dieser Stelle klipp und klar: Wir werden auch in Nordrhein-Westfalen mit dem Phänomen konfrontiert, dass Wölfe Herdenschutzzäune überwinden und Risse in einer Häufigkeit ausführen, aufgrund derer sie entnommen werden müssen. Das gilt nach unserer Auffassung schon allein deshalb, damit sich dieses Verhalten nicht in irgendeiner Weise in dem betreffenden Rudel manifestiert und damit klar ist, dass Wölfe, die sich schädigend verhalten, abgeschossen werden müssen. Deshalb hat sich diese Landesregierung auf der Umweltministerkonferenz gegenüber dem Bundesumweltministerium für die Einführung des Schnellabschussverfahrens eingesetzt. Seit September dieses Jahres ist der „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere nach Nutztierrissen“, wie er im besten Beamtendeutsch heißt, endlich in Kraft. Das ermöglicht uns, Schnellabschussverfahren durchzuführen. Ich kann für die Landesregierung sagen, dass wir das intensiv vorbereiten. Allerdings sind wir aufgrund Landtag von Urteilen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts Münster mit sehr hoch liegenden Hürden konfrontiert. Deshalb will das Ganze gut vorbereitet und entsprechend plausibilisiert sein. Ich möchte für die Landesregierung insgesamt noch einmal deutlich machen, dass wir in einem immer größeren Ausmaß eine Doppelstrategie verfolgen: Herdenschutz betreiben und Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter unterstützen. Ich möchte klarstellen – es war in einem Redebeitrag eben nicht ganz eindeutig –, dass das Land selbstverständlich auch heute schon für alle Nutztiere, die vom Wolf gerissen werden, eine Entschädigung leistet. Das passiert. Wir werden den Herdenschutz weiter ausweiten und verbessern. Hierbei werden wir von den Erfahrungen anderer lernen. Wo der Herdenschutz jedoch überwunden wird und dementsprechend seine Wirkung nicht entfaltet, werden wir auch zu der äußersten Maßnahme, der Ultima Ratio, greifen und ein Schnellabschussverfahren einleiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
