Jule Wenzel
Die Stiftung Opferschutz wurde 2022 auf Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen ge-Landtag gründet, um Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige zu unterstützen. Opfer, die keine Ansprüche auf andere tatbezogene finanzielle Hilfen haben, können von der Stiftung Opferschutz eine Entschädigung erhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Klarstellungen vorgenommen, damit die Stiftung ihrem Zweck noch besser nachkommen kann. So sollen auch Hinterbliebene von Opfern und den Opfern nahestehende Personen, die zwar rechtlich keine Angehörigen sind, aber diese Verantwortung für das Opfer übernommen haben, eine Unterstützung erhalten können. Gleichzeitig soll der Stiftungsrat ermächtigt werden, festzulegen, dass in bestimmten Fallkonstellationen nicht der gesamte Stiftungsrat über die Verwendung von Mitteln bestimmen muss. Damit sollen Entscheidungen über Soforthilfen beschleunigt werden. Alle Änderungen dienen der besseren und schnelleren Unterstützung von Opfern. Deshalb erhält der Gesetzentwurf die Zustimmung meiner Fraktion.
