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Rainer Schmeltzer

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Frau Ministerin Brandes. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Die Wissenschaftsfreiheit schützt Hochschulen, Forschende, Lehrende und Lernende vor staatlicher Einflussnahme. Ein Einschreiten der Landesregierung ist weder geboten noch erforderlich. Vielmehr hat die Achtung der Hochschulautonomie als Grundlage der guten und engen Zusammenarbeit mit den Hochschulen für die Landesregierung allerhöchsten Stellenwert. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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