Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antragstitel lautet: Landtag „Vor Literatur wird gewarnt – Triggerwarnungen an Hochschulen und Universitäten untersagen“. Als ich den Begriff „Triggerwarnung“ las, erwartete ich zunächst einen Beitrag der Antragsteller zur Woche der seelischen Gesundheit, da Triggerwarnungen insbesondere in der Psychologie und hier in der Traumatherapie intensiv diskutiert werden. Eine Triggerwarnung soll auf einen möglichen Traumaauslöser hinweisen. Es ist zunehmend anerkannt, dass es nicht die Hauptintention ist, die Auseinandersetzung mit den Inhalten etwaiger Traumata zu verhindern, sondern den Betroffenen die Chance zu eröffnen, Rahmenbedingungen vorzubereiten, um mit den Auslösereizen umzugehen – zum Beispiel, um in Gesellschaft die Themen besprechen zu können. In dem Antrag geht es aber mitnichten um die seelische Gesundheit. Anders als es der Redner der antragstellenden Fraktion darzustellen versuchte, geht es auch nicht um die Wissenschafts- oder um die Hochschulfreiheit. Es geht erst recht nicht um die Rede- und Diskursfreiheit und noch viel weniger um die Meinungsfreiheit. Zum grundsätzlichen Verhältnis der Antragsteller zur Meinungsfreiheit hat heute Nachmittag mein Kollege Dirk Wedel viel Richtiges gesagt. Während sich die Antragsteller in diesem Antrag wiederholt als Gralshüter der Wissenschaftsfreiheit gerieren, wird damit jedoch tatsächlich in die Autonomie unserer Hochschulen und in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre eingegriffen. Es scheint wieder einmal nur darum zu gehen, die AfD-Meinung als einzig legitime Meinung bzw. Lehre und als Diskursergebnis darzustellen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Unsere Hochschulen und Lehrenden haben die Freiheit und die Verantwortung, ihre Lehrmethoden zu gestalten und auf die Bedürfnisse und auf die Anforderungen der Studierenden einzugehen. Hochschulleitungen, Lehrende und Lernende beweisen Tag für Tag, dass sie diese Freiheit und Verantwortung leben und kritisches Denken sowie den Austausch unterschiedlicher Perspektiven verteidigen. Unsere Hochschulen sind ein offener Diskursraum, in dem über die Einordnung und Deutung wissenschaftlicher Fakten gestritten werden kann und auch gestritten wird. Auch im Parlament könnten wir inhaltlich darüber streiten, ob es zu den Effekten von Triggerwarnungen eine wie auch immer geartete wissenschaftliche Evidenz gibt. Anders als von den Antragstellern behauptet, haben wir keine abschließende Datenlage gefunden, aufgrund derer ein weitreichender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit durch ein Verbot auch nur ansatzweise zu rechtfertigen oder nahezulegen wäre. 09.10.2024 (Beifall von der FDP, Dr. Ralf Nolten [CDU] und Christina Schulze Föcking [CDU]) Es geht den Antragstellern aber überhaupt nicht darum, im Parlament einen freien Diskurs zu eröffnen, wie durch die wieder einmal beantragte direkte Abstimmung belegt wird. Genauso wenig geht es Ihnen um die Diskursfreiheit an unseren Hochschulen. Auch der angeführte Sachverhalt der Universität Bonn belegt doch, dass unsere Hochschulen alle Instrumente haben, um die Freiheit des wissenschaftlichen Diskurses sicherzustellen. Ich komme zum Schluss. Natürlich warnen wir auch nicht vor Literatur. Literatur, Lesen ist ein Schlüssel zur Mündigkeit und damit auch zur Freiheit. Wir lehnen den Antrag in der erbetenen direkten Abstimmung konsequenterweise ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Christin Siebel [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU)
