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Dr. Hartmut Beucker

AfD 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches ausführen. Im modernen Rechtsstaat ist der Staat verpflichtet, den Steuerzugriff auf Freiheit und Eigentum seiner Bürger zu rechtfertigen und die Kriterien dieses quasi legalen Raubes transparent zu machen. Mithin müssen Steuergesetze einfach und eindeutig sein – sind sie aber nicht, wie die Cum-Cum-Fälle zeigen. Bei Cum-Cum geht es um die Vermeidung von Steuerzahlungen im Rahmen von Dividendenausschüttungen. Dabei wollten Ausländer den Abzug einer Kapitalertragsteuer auf Dividenden vermeiden. Der inländische Aktieninhaber erhält diese vom Fiskus durch Verrechnung mit Verlusten und Kosten aus anderen Wertpapiergeschäften zurück. Um das Gleiche zu erreichen, wurde die Aktie des Ausländers an eine Bank mit Dividendenanspruch verkauft. Die Bank vereinnahmt die Dividende, holt sich die Kapitalertragsteuer und gibt die Aktie samt Dividende abzüglich einer Gebühr zurück. Ist das illegal? Die Banken meinten lange Zeit, nein. Gerichte bestätigten sie zumindest bei den Cum-Cum-Geschäften lange Zeit in dieser Auffassung. Selbst ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bezeichnete am 3. Mai 2016 Cum-Cum-Geschäfte als illegitim, sie verstießen aber nicht gegen geltendes Recht. Nur Einzelfälle beurteilte der Bundesfinanzhof als illegal. Die Bundesregierung hat aber rückwirkend zum 1. Januar 2016 Cum-Cum-Geschäften einen Riegel vorgeschoben. Das bedeutet, vorher war alles vielleicht moralisch etwas fragwürdig, aber nicht illegal. So etwas geschieht, wenn der Staat seine Gesetze nicht sorgfältig formuliert. Die Idee war wegen der schlampigen Gesetze in die Welt getreten. Diese Geschäfte haben den deutschen Staat geschätzte 30 Milliarden Euro zwischen 2000 und 2020 gekostet – Gelder, die dringend für öffentliche Aufgaben benötigt werden. Aber der Riegel wurde erst vorgeschoben, als der Staat gemerkt hat, wie viel Geld ihm da verloren gegangen ist. Im Antrag der FDP wird nun gefordert, dass die Staatsanwaltschaft Köln mit 10 zusätzlichen Staats-09.10.2024 anwälten und 20 Ermittlern ausgestattet wird, um die Cum-Cum-Fälle effektiv zu bearbeiten. Der Personalbedarf ist offensichtlich. Aber der Antrag lässt offen, ob die geforderten 10 Staatsanwälte und 20 Ermittler wirklich als zusätzliche Stellen im Haushalt vorgesehen sein sollen. Oder handelt es sich lediglich um eine Umschichtung von Personal? Die Umverteilung von Ressourcen wäre jedenfalls keine tragfähige Lösung. An anderer Stelle würden dringend benötigte Kapazitäten fehlen. Klar muss sein: Es soll nicht an Personal und Ressourcen gespart werden. Es muss jedoch auch hinterfragt werden, ob die Anzahl der geforderten Stellen angesichts des Ausmaßes der Ermittlungen und der Komplexität der Fälle ausreichen, ob die angedachte Personalaufstockung wirklich reicht. Ich halte das für fragwürdig. Nicht ausreichend behandelt wird im Antrag auch die Frage der Finanzierung. Wir wissen, dass wir uns in einer angespannten Haushaltslage befinden. Woher sollen die Mittel für die zusätzlichen Stellen kommen? Keine Antwort im Antrag. Eine Diskussion über eine dauerhafte Stärkung des Kampfes gegen Finanzdelikte könnte in diesem Kontext ebenfalls sinnvoll sein. Defizite in allen diesen Bereichen möchte die FDP gerade dem Justizminister von Bündnis 90/Die Grünen vorwerfen, ohne aber die CDU, die den Ministerpräsidenten stellt, zu stark für die generelle Mittelverteilung zulasten der Justiz zu kritisieren. Im Antrag wird klar die politische Verantwortung des Justizministeriums in den Vordergrund gestellt und nicht die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten. Wir halten das für zu kurz gegriffen. Die Verantwortung für zu knappe Mittel trägt auch der CDU-Ministerpräsident. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Forderung nach mehr Personal ist absolut berechtigt und notwendig. Die Verfolgung der Cum-Cum-Geschäfte darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern. Doch der Antrag lässt viele Fragen offen, insbesondere zur Finanzierung und zur langfristigen Ausrichtung. Darüber und über den tatsächlich erforderlichen Stellenaufwuchs werden wir im Ausschuss beraten. Der Überweisung des Antrags stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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