Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe einmal an die letzte Bemerkung an. In der Frage, ob unsere Demokratie durch diejenigen geschützt werden muss, die in einem Amtseid geschworen haben, sich lebenslang für diese Demokratie und diesen Rechtsstaat einzusetzen, und was dann verhältnismäßig ist, wenn man das aktiv nicht tut, ist, glaube ich, der Rest des Hauses anderer Meinung als Sie. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Dass wir die Stabilität unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates auch ein ganzes Stück denjenigen zu verdanken haben, die jeden Tag für uns eintreten, auch in einem Beamtenverhältnis, das durch besondere Dienst- und Treuepflichten gekennzeichnet ist, und dass diejenigen tragende Säulen unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates sein müssen und sein sollen, ist an der Stelle, glaube ich, mit einer Vorschrift klargestellt, die gerade nicht einen Bagatellparagrafen betrifft. Allein der Begriff „Volksverhetzung“ macht aus meiner Sicht relativ deutlich, dass nicht nur das Unrecht der Tat im strafrechtlichen Sinne zu beurteilen ist, sondern auch die Frage, ob es ein fundamentaler Verstoß gegen den Amtseid ist, den man geleistet hat und der auch fortgilt. Daher liegen Sie mit Ihrer Rechtsauffassung ziemlich daneben, glaube ich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Andernfalls wäre es auch ein sehr spannendes Staatsverständnis, wenn Sie meinten, Ihre Rechtsauffassung sei richtig. Die Grundfrage, die wir heute miteinander diskutieren, betrifft den Punkt, wie wir auf Dauer eine verfassungskonforme, für den öffentlichen Dienst auch angemessene und leistungsfördernde Alimentation sicherstellen. Dazu haben wir bereits viele Diskussionen miteinander geführt. Ich habe an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass es uns ein besonderes Anliegen ist, in der Fortsetzung der letzten Tarifabschlüsse auch die Eins-zu-Eins-Übertragung der Tarifeinigung der 09.10.2024 Beschäftigten vom 9. Dezember 2023 auf die Beamten- und Richterschaft sicherzustellen. Wir haben auch nach der Verbändebeteiligung – Herr Dahm hat darauf hingewiesen – an einer Stelle weiter konkretisiert, weil das ein berechtigter Punkt war, den die Verbände eingebracht hatten. Wir werden insbesondere auch – darauf will ich hier noch einmal hinweisen; es ist an anderer Stelle heute schon einmal von mir angesprochen worden – in der sozialen Differenzierung einen Punkt haben, der in besonderer Weise wichtig ist, und zwar, dass wir durch den Sockelbetrag bei den niedrigen Besoldungsgruppen eine deutlich höhere prozentuale Erhöhung haben als bei den höheren Besoldungsgruppen und damit insbesondere auch den Abstand zur Mindestversorgung verfassungskonform sicherstellen. Insofern ist das ein guter Beitrag dazu, diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Anerkennung der Beamtinnen und Beamten in gleicher Weise in einem Gesetz umzusetzen. Deshalb haben wir das als Landesregierung auch so eingebracht. Ein zweiter Punkt ist hier angesprochen worden. Er betrifft die Frage des Familienbildes. Ich will noch einmal auf das hinweisen, was wir eben in der Fragestunde miteinander ausgetauscht haben. Wir folgen in diesem Umstellungsverfahren 13 Bundesländern und dem Bund. Das ist nun wirklich nicht einzigartig. Wir wählen den geringsten Anrechnungsbeitrag eines fiktiven Ehegatteneinkommens, den es deutschlandweit gibt, und kombinieren ihn mit in anderen Ländern so gar nicht vorgesehenen Antragsrechten für den Fall, dass im Einzelfall bzw. im Ausnahmefall einmal die amtsangemessene Alimentation infrage stehen könnte. Das heißt umgekehrt auch: Wir gehen sicher davon aus, dass das, was wir Ihnen hier vorschlagen, eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen sicherstellt. Trotzdem haben wir, weil wir es ernst meinen, dieses Antragsrecht vorgesehen, das es in vielen anderen Bundesländern, auch mit FDP-Regierungsbeteiligung, in Deutschland nicht gibt. Gerade das ist auch dem Ausnahmecharakter geschuldet. Wir haben gerade in der Fragestunde auch miteinander diskutiert, ob das viel Bürokratie oder wenig Bürokratie bedeutet. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass man es in der Tat nicht permanent überprüfen lassen muss, sondern mit einem einmaligen Antrag, wenn man denn mit all den Informationen, die das Gesetz und die Begründung enthalten, der Meinung ist, dass es im Ausnahmefall anders ist. Vor dem Hintergrund können wir, glaube ich, tatsächlich eine verfassungsrechtlich unproblematische Regelung treffen. Ich bedanke mich herzlich für das Beratungsverfahren bis hierhin und hoffe, dass die Landesregierung für ihren Entwurf und die Änderungs-Landtag anträge, die hier durch die Koalitionsfraktionen gestellt worden sind, eine Mehrheit bekommt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
