Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wir stimmen der Übertragung des Tarifvertrags auf die Beamten des Landes und der Kommunen ausdrücklich zu. Das ist schon allein verfassungsrechtlich geboten. Als Land stehen wir aber auch im Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb können wir es uns ohnehin nicht leisten, unsere Wertschätzung und Anerkennung der Beamtenleistung nicht auch finanziell auszudrücken. Darum sollten wir uns auch die Aussagen des Bundes der Richter und Staatsanwälte zur Richterbesoldung zu Herzen nehmen. Wir haben offensichtlich ein Problem bei der Rekrutierung von Spitzenjuristen und müssen daher dort erheblich nachbessern. Das gäbe es allerdings dann in der Zukunft noch zu tun, und das würde uns an diesem Gesetzentwurf noch nicht stören. Wir werden diesen Gesetzentwurf trotzdem ablehnen, weil er weit über die Übertragung des Tarifergebnisses hinausgeht. Er vermischt Dinge, die eigentlich nicht zusammengehören, und stellt daher auch eine parlamentarische Stillosigkeit vonseiten der Landesregierung dar. Es gehe um nichts weniger als eine strukturelle Veränderung im Besoldungsrecht, stellt der Deutsche Beamtenbund fest. Aus dessen Sicht erfordert eine solche weitgehende Änderung des Besoldungssystems eine ausführliche Diskussion, die nicht gemeinsam mit der regulär gebotenen Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge abgehandelt werden sollte. Diese Kritik äußern auch viele Sachverständige. Wir haben zum einen eine Regionalisierung des Familienzuschlags. Dazu soll zum anderen ein Ergänzungszuschlag eingeführt werden. Politisch halten 09.10.2024 wir auch diese Vorgehensweise für falsch. Das hätte Teil eines großen Pakets sein müssen. Das ist aber nicht nur eine reine Stilfrage, sondern wirft auch erhebliche rechtliche Bedenken auf. Die kommunalen Spitzenverbände meinen, diese atypische und hochgradig komplexe sowie verwaltungsaufwendige Besoldungskomponente widerspreche dem Alimentationsprinzip. Auch die hierzu ergangene konkretisierende Rechtsprechung stehe dem entgegen, dass ein verfassungsrechtlich zustehender Teil der amtsangemessenen Alimentation von den Beamten erst durch Antragstellung geltend gemacht werden müsse. Herr Professor Dr. Hammer vom Deutschen Richterbund sieht eine bedenkliche Teilprivatisierung der staatlichen Alimentationspflicht und einen großen Schaden für das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber. Bezüglich der Regionalisierung des Familienzuschlags warnt Professor Dr. Huber, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, wenn es häufiger der Fall sein werde, dass man in der höheren Besoldungsgruppe weniger bekomme als die niedrigere Besoldungsgruppe, müsse man wegen des Nivellierungsgebotes nachbessern. Leider wird dieser Gesetzentwurf auch für ideologische Spielchen verwendet. So sollen künftig Ruhegehaltsempfänger bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung aus dem Dienst entfernt werden. Professor Dr. Huber stellt fest, dass die Volksverhetzung somit dieselben Folgen haben soll wie Hochverrat und Gefährdung der Stabilität der Bundesrepublik Deutschland. Das kriminelle Unrecht der Volksverhetzung ist aber im Vergleich zu diesen übrigen Tatbeständen doch erheblich geringer. Das kann dann unter Gleichheitsgesichtspunkten und mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten. Das bedeutet nicht, Volksverhetzung kleinzureden. (Simon Rock [GRÜNE]: Da hat einer Ahnung!) Weil aber als Verurteilung eine Strafe von 60 Tagessätzen möglich ist, sollen verdiente Pensionäre für vergleichsweise kleine Verfehlungen maximal gestraft werden. Das kennt man im Hinblick auf den Beamtenapparat doch eher aus Venezuela. Die meisten der Verurteilungen in dieser Hinsicht betreffen vielleicht einen Fehler auf Facebook. Ergebnis: Die Regelung ist nicht verhältnismäßig. (Stefan Zimkeit [SPD]: Da hat wohl jemand Angst!) Angesichts der existenziellen Konsequenzen werden die Pensionäre dazu genötigt, sich durch die Instanzen zu klagen. Das führt nur zu mehr Verfahren und einer zusätzlichen Belastung der Justiz. Soll sich die Landtag schwarz-grüne Nachhaltigkeit hier darin erschöpfen, nachhaltig alte Pensionäre fertigzumachen? Dazu möchten wir unsere Hand nicht reichen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall von der AfD)
