Ralf Witzel
Herr Kollege, wir haben die Frage im Fachausschuss besprochen. Sie wissen, dass in der Ampel momentan über diese Frage – Sie haben es eben selbst erwähnt – debattiert wird, obgleich es noch keine parlamentarischen Entscheidungen gibt. Ich gebe diese Frage genauso, wie wir das im Fachausschuss debattiert haben, gerne mit einem Hinweis in der Beantwortung an Sie zurück. Warum haben Sie es dann nicht so wie in Baden-Württemberg 09.10.2024 gemacht? In Baden-Württemberg hat man dafür gesorgt, dass man eine höhere Grundbesoldung erhält. Somit erreicht man eine Hebung der Besoldung und beseitigt Abstandsproblematiken im Hinblick auf die verfassungsrechtlich relevante Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation – Stichwort: Lohnabstandsgebot zum Sozialeinkommen. Das ist die Frage in Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege Rock, die Sie sich stellen müssen – nicht deshalb, weil ich pauschal alles richtig fände, was Grün-Schwarz in Baden-Württemberg macht, (Zurufe von Simon Rock [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE]) sondern weil die Beamtenverbände Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle sagen: Dieser Weg wäre finanziell gesehen nicht teurer gewesen, hätte aber sehr viel mehr Frieden gebracht. Warum sollte man also, wenn man unideologisch Politik macht, nicht auch einmal schauen, was in anderen Bundesländern läuft? Ich glaube, dass es bei Regierungsbeteiligung oder -verantwortung der Grünen auch andere Weg gibt, wie man mit dieser Problematik umgehen kann. Deshalb möchte ich sagen, dass hier einige Punkte ausdrücklich kritisch angesprochen worden sind. Art. 6 Grundgesetz schützt Ehe und Familie. Demgegenüber benachteiligt Ihr Gesetzentwurf Ehe und Familie im Beamtenbereich nach dem Verständnis, was die Betroffenen davon haben. Sie als Dienstherr stellen eine verfassungskonforme Alimentation nicht automatisch sicher, sondern Bedienstete müssen diese im Zweifel selbst regelmäßig überprüfen und beantragen. Das verlangen Sie auch von Bediensteten in einem Bereich, in dem sich die Betroffenheiten im Wesentlichen niederschlagen werden, nämlich in den Besoldungsgruppen A5 und A6. Da kann man sagen, wie Sie das eben gemacht haben, Herr Finanzminister, dass es nur wenige Tausend Fälle seien und gar nicht alle betreffe. Sie werden das – daran habe ich keinen Zweifel – in Ihrem Ministerium seriös kalkuliert haben. Für die Zielgruppe der hier Betroffenen ist das aber eine große Herausforderung. Die Frage ist, ob Sie für diese Zielgruppe Ihren Obliegenheiten und Alimentationspflichten, die Ihnen die Verfassung vorgibt, entsprechend gerecht werden. Jetzt will ich noch etwas zu dem Änderungsantrag sagen, den die Grünen vorgelegt haben. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Herr Kollege Rock, Sie haben gerade viel über das Thema „Klima“ gesprochen. Über Betriebsklima haben Sie nicht so viel gesprochen. Aber nehmen Sie einmal, was die Frage des Fahrradleasings anbelangt, für fünf Jahre den fiktiven Wertverlust eines Fahrrads Landtag von 500 Euro. Sie sprechen dann über einen einstelligen Eurobetrag im Monat. Das ist nicht das, was sich die Bediensteten hier versprochen haben. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Außerdem sind die Verwaltungsaufwendungen für diesen einstelligen Eurobetrag im Monat in der Bürokratie höher als der wirtschaftliche Vorteil, der potenziell für ein paar Bedienstete entsteht. Das bitte ich Sie zu bedenken. Insofern finden wir den Gesetzentwurf nicht überzeugend. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Simon Rock [GRÜNE])
