Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es unter anderem auch um die Umsetzung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 für den Beamtenbereich, aber eben längst nicht nur. Die bloße Eins-zu-eins-Übertragung hätten wir längst komplikationslos und mit allen gemeinsam auf den Weg bringen können, doch durch ihr Vorgehen verhindert die Landesregierung dieses Ergebnis leider. Der Gesetzentwurf enthält nämlich auch viele Elemente, die das genaue Gegenteil von Zufriedenheit bei Beamten bringt und das Gegenteil von Wertschätzung signalisiert. Das ist der gesamte Teil Ihrer Besoldungsstrukturform, die Sie, Herr Finanzminister, hier untergemischt haben, ohne dies transparent darzulegen. Ich bitte Sie: Lesen Sie ruhig noch einmal Ihre Einbringungsrede nach. Sie finden sie im Wortlaut im Plenarprotokoll. Sie reden dort ganz breit ausschließlich über den Tarifvertrag sowie dessen Übertragung auf den Beamtenbereich und erwähnen mit keiner einzigen Silbe den Umstand, dass Sie hier entgegen jahrzehntelang bewährter Praxis eine historische Neudefinition bei der Berechnung der Amtsangemessenheit der Besoldung vornehmen wollen. Plötzlich unterstellen Sie automatisch das Vorhandensein eines fiktiven Partnereinkommens, erwähnen es aber von Ihrer Seite aus zu keinem Zeitpunkt bzw. machen es transparent. Eine amtsangemessene Alimentation findet nur auf Antrag statt, also wenn Betroffene ihre Ansprüche permanent neu berechnen lassen und diese einfordern. Ich frage Sie, Herr Finanzminister: Wie wenig muss eine Regierung von ihrem eigenen Handeln überzeugt sein, wenn sie diese zentralen Elemente der Gesetzgebung verschweigt? Wenn das doch eine solch tolle Modernisierung ist, wie Sie es jetzt im Nachhinein darstellen, warum haben Sie das bei ihrer Einbringung nicht ganz transparent als Paket dargestellt und gesagt: „Wir führen hier ein Partnereinkommen ein. Das ist unser Modernisierungsverständnis von Schwarz-Grün.“ Dann bespricht man das auch von Beginn an mit den Gewerkschaften so und redet mit denen nicht nur über die Umsetzung des Tarifvertrags. Das findet bei Ihnen bei der Präsentation dieses Gesetzentwurfs nirgendwo statt, weder bei uns im Parlament noch bei den Verbändegesprächen mit den Betroffenen. Ich frage Sie deshalb auch: Welches Verständnis haben Sie von einem transparenten Umgang mit diesem Parlament, wenn Sie das zwar in der Begründung geschrieben haben – ich erinnere Sie daran: Landtag ich habe Sie damit auch bei der Einbringung konfrontiert –, aber Sie selbst das gar nicht zum Thema machen? Sie haben dieses neue Verständnis ja versteckt. Als Regierung würde ich das nicht tun. Wenn ich es richtig fände bzw. überzeugt wäre und sagen würde, dass das – in Ihrem Wording – ein Baustein zur Modernisierung des Dienstrechts sei, würde ich das highlighten und ganz transparent damit umgehen, anstatt etwas gequält auf Fragen zu antworten, die mich von den Betroffenen oder der Opposition erreichen. Bis auf einen von der Koalitionsseite benannten Sachverständigen haben alle anderen Sachverständigen Ihren Gesetzentwurf in der Anhörung zerpflückt und teils erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Ich habe Sie dann im Haushalts- und Finanzausschuss gefragt, wie Sie mit den Ergebnissen der Anhörung umgehen, wenn eine große Zahl von Experten eine Vielzahl von Kritikpunkten äußert.
