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Jörg Blöming

CDU 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Es hat in der Anhörung unterschiedliche Positionen gegeben. Das ist in solchen Anhörungen nicht ungewöhnlich. Besonders wichtig finde ich die Einschätzung – ich werde gleich noch darauf eingehen – von Professor Dr. Huber, da er selbst an dem Urteil zur Besoldung mitgewirkt hat. Darin steht, dass sich die Besoldung stärker an den Lebensverhältnissen ausrichten kann, und genau das ist in diesem Gesetz der Fall. (Christian Dahm [SPD]: Das war nicht die Frage, Herr Kollege!) Lassen Sie mich mit meiner Rede fortfahren. Ich komme jetzt zum dritten Aspekt des Gesetzentwurfs: der amtsangemessenen Alimentation. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Dafür erhalten sie eine entsprechende Alimentation, die ihnen ein amtsangemessenes Leben ermöglicht. Was genau „amtsangemessen“ bedeutet, ist allerdings nicht willkürlich festgelegt – ganz im Gegenteil. In den vergangenen Jahren hat es dazu richtungsweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Darin wurden konkrete Kriterien festgelegt, nach denen die Höhe der Alimentation auszurichten ist. Diese Kriterien werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allesamt eingehalten. Davon sind nicht nur wir als Zukunftskoalition überzeugt. Professor Dr. Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., war ebenfalls als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Über die Umsetzung des Urteils hat er gesagt – ich zitiere –: Landtag „[…] dass der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet.“ Außerdem bezeichnet er die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen als – Zitat – vorbildlich. Wir wollen eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen, und wir brauchen auch eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Dabei müssen wir jedoch alle Bereiche betrachten. Genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf. Es hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Modernisierung des Familienbildes gegeben. Dieser Modernisierung trägt nun der Gesetzentwurf Rechnung, und zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern in einem wirklich überschaubaren Rahmen. Gleichzeitig gibt es den Ergänzungszuschlag. Damit bleibt die Amtsangemessenheit der Alimentation auch beim tradierten Familienbild erhalten. Selbst Professor Dr. Huber hat in der Sachverständigenanhörung ausgeführt, dass er davon ausgeht, dass lediglich Einzelfälle den Ergänzungszuschlag in Anspruch nehmen werden. Daraus zieht er den Schluss, dass das Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung durch diesen Entwurf gewährleistet ist. Entsprechend lehnen wir den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. Noch ein kurzer Satz zu unserem vorliegenden Änderungsantrag. Dieser ist wichtig; denn wir schaffen damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Jobrads. Dem Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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