Jörg Blöming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinen Ausführungen auf drei wesentliche Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen. Der erste Punkt ist die Eins-zu-eins-Übertragung des Besoldungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Dazu gab es Einvernehmen unter den Fraktionen und auch unter den Sachverständigen in der Anhörung. Die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung ist richtig und wichtig. Den ersten Teil des Tarifergebnisses haben wir bereits übertragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird jetzt der zweite Teil geregelt. Das ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten. Sie alle leisten einen entscheidenden Beitrag für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Darüber hinaus verdienen sie auch eine gute und faire Besoldung. Auch zu dem zweiten Punkt, auf den ich heute eingehen möchte, herrscht dem Grunde nach Einigkeit. Nordrhein-Westfalen führt als einziges Bundesland sogenannte Besoldungsgespräche durch. Das ist auch gut so. Diese Gespräche sind stets konstruktiv und wertschätzend. Das wurde in der Anhörung wieder einmal deutlich. In diesen Gesprächen wird gemeinsam mit den Gewerkschaften das Tarifergebnis analysiert. Dabei werden sehr gute Wege für die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefunden. Seit 2017 wurden die Tarifergebnisse immer eins zu eins übertragen. Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass unser Ministerpräsident Hendrik Wüst bereits im Dezember 2023 die Übertragung angekündigt hat. Doch häufig kommt es auf die Details an. Frau Anja Weber vom Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen hat es bei der Sachverständigenanhörung ausgeführt: Durch die Besoldungsgespräche konnten Verbesserungen bei den Zuschlägen erreicht werden. Das macht deutlich, dass für uns die Gewerkschaften sehr wichtige Ansprechpartner sind. Und es zeigt, dass wir gemeinsam gute Ergebnisse erzielen können, wenn wir konstruktiv zusammenarbeiten. Lassen Sie mich nun zu einem dritten Aspekt dieses Gesetzentwurfs kommen. 09.10.2024
