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Dr. Marcus Optendrenk

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Zunächst einmal bedanke ich mich dafür, dass Sie das, was wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben und unter Hochdruck in der Fachabteilung entstanden ist, als hilfreich empfunden haben. Das war auch so gemeint. Wir wollen auch weiterhin alles dafür tun, dass Sie die Abwägungsentscheidungen, die Sie als Parlament treffen müssen, in der gebotenen Klarheit und Rechtssicherheit treffen können. Um es direkt vorwegzusagen: Ich hatte bei der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Pfeil schon einmal darauf hingewiesen, dass es hier einen absoluten Ausnahmefall gibt. Der Gesetzgeber schuldet hinsichtlich der Überprüfbarkeit laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur den Gesetzestext, sondern auch die Begründung. Das macht es in der Tat komplexer. Bei der Beantwortung einer anderen Frage habe ich auch darauf hingewiesen – es ist danach gefragt worden, warum es hier verbunden worden ist –, dass wir nach unserer Überzeugung als Landesregierung nicht jedes halbe Jahr eine Anpassung im Besoldungs-09.10.2024 gesetz machen können. Nachdem wir Ihnen über das Sonderzahlungsgesetz schon ein zusätzliches Gesetzgebungsverfahren zugemutet haben, waren wir der Auffassung, dass es, wenn wir uns bei der Frage der Anpassung des Familienbildes im Geleitzug von 13 Bundesländern und des Bundes bewegen, ein Gebot der Fairness und der Ökonomie ist, es miteinander zu kombinieren. Sie können es im Grunde zu einem derart späten Zeitpunkt der Beratung letztlich in der Begründung nicht mehr in angemessener Zeit auftrennen. Hätten Sie dies tun wollen, hätten Sie es nach der Einbringung des Gesetzes in Angriff nehmen müssen. Dann wäre es bereits schwierig genug gewesen, weil das Rechenwerk, das das Bundesverfassungsgericht von uns verlangt, damit wir rechtswirksam eine entsprechende Norm erlassen können, einfach so komplex ist. Das hätte die Landesregierung auch gerne einfacher, steht aber in keiner Weise in unserer Macht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass die Antwort eben nur so sein kann, wie ich sie Ihnen am Freitag auch schriftlich zugeleitet habe.

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