Dr. Marcus Optendrenk
Zunächst einmal bin ich immer noch ein wenig verwundert – aber das ist vielleicht nur mein eingeschränkter Horizont –, dass Sie diese Berechnungen anhand der Dinge, die Ihre Parteifreunde in Rheinland-Pfalz schon beschlossen haben, nicht auch für sich haben nachvollziehen wollen. Wir haben 538 mal 12 als fiktives Ehegatteneinkommen. Das sind Summen, die dann zusammenkommen, die aber für sich genommen – das hatte ich eben schon einmal gesagt – gar nicht dazu führen, dass sie im Regelfall in Konflikt kämen, selbst wenn wir das mit den 115 % Grundalimentation nicht machen würden, also im Abstand. 09.10.2024 Daher haben wir keine konkrete Detailberechnung darüber vorgenommen, wie sich das auswirkt, damit wir einen entsprechenden Abstand halten. Denn umgekehrt ist es richtig. Wir haben Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir eins zu eins alle Bausteine umsetzen wollen, die überhaupt in diesem Tarifvertrag festgelegt worden sind. Gerade bei den unteren Einkommensgruppen wirkt der Sockel von 200 Euro, der für den 1. November vorgesehen ist, deutlich stärker. Das heißt, da haben wir nicht einen Tarifabschluss, der um die 10 % liegt, sondern für die unteren Einkommensgruppen liegt er eher über 11 %. Somit stellen wir einen Mindestabstand her, der uns auch wichtig ist, gegenüber den Erhöhungen, die beim Bürgergeld und beim Wohngeld, im Übrigen bei der Bemessungs- und Abstandsgrundlage anzunehmen sind.
