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Dr. Marcus Optendrenk

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Ich würde es gern mit Mathematik versuchen. An dieser Stelle ist relativ klar, dass wir in aller Regel bei denen, die in Teilzeit zurückkommen, keine unterhälftige Teil-Landtag zeit haben, sondern eine mindesthälftige. Insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass es in der Beamtenalimentation, wie sie heute in den Besoldungstabellen angelegt ist, bei einem fiktiven Ehegatteneinkommen von 538 Euro zu einem tatsächlichen Fehlanreiz kommen kann, dass sie deshalb zu Hause bleiben. Eine Teilzeittätigkeit im Beamtenbereich erfolgt zumal auch ansonsten unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, sprich: Sie haben Teilzeitansprüche eigentlich immer in Familienkontexten und ansonsten dann, wenn der Dienstherr es aus dienstlichen Erfordernissen möglich machen kann. Ich kann mir nach den mathematischen Berechnungen, die man so aus den Besoldungstabellen nachvollziehen kann, nicht vorstellen, dass jemand deshalb zu Hause bleibt, weil ein fiktives Ehegatteneinkommen von 538 Euro pro Monat zugrunde gelegt wird, zumal man sagen muss, dass im Regelfall diejenigen, die in Teilzeit kommen, Werte von mehr als 50 % haben.

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