Dr. Marcus Optendrenk
Sie unterstellen, dieses Problem sei ein Problem, das nicht gelöst sei. Ich denke, wir als Landesregierung haben Ihnen auch mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage neulich schon einmal gemeinsam darlegen können, dass dieses EU-Barometer, das Sie zitieren, in gewissem Maß darunter leidet, dass es das dem deutschen Beamten- und Richterrecht innewohnende Alimentationsprinzip bei brutto und netto nicht beachtet. Wir haben also eine Vielzahl von Vergleichsmaßstäben, die nur unzureichend geeignet sind, abzubilden, was am Schluss die Nettobesoldung ist. 09.10.2024 Vor diesem Hintergrund ist die Grundannahme, die der Richterbund da macht – er stützt sich darauf ab –, eine unzutreffende. Wenn man eine unzutreffende Annahme trifft, kann in der Mathematik das Ergebnis am Schluss meistens auch nicht mehr richtig werden. Daher kommen wir zu der Auffassung, dass die Alimentationselemente, die von Familienzuschlag über Kinderzuschlag bis zu steuerrechtlichen Regelungen reichen, in eine Betrachtung auf EU-Vergleichsebene einbezogen werden müssen und deshalb eine reine Betrachtung dessen, was da an Bruttogehalt steht, unzutreffend ist. Ich weiß, dass die europäischen Institutionen das deutsche Beamtenrecht im Regelfall nur eingeschränkt verstehen. Das macht uns ja auch an anderen Stellen Schwierigkeiten. Ich sage jetzt nicht, dass ein Beamter gleich ein Richter und ein Richter ein Beamter ist. Mir ist klar, dass die richterliche Unabhängigkeit noch mal etwas Besonderes ist – aber in der Besoldung nicht. Daher greift die Problembeschreibung aus meiner Sicht an der Stelle zu kurz, und das Problem, das Sie aufgeworfen haben, ist deshalb durch den Gesetzentwurf gelöst oder könnte sowieso nicht gelöst werden.
