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Dr. Marcus Optendrenk

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brockes, ich bedanke mich für die Frage, weil sie mir die Möglichkeit gibt, noch mal darauf hinzuweisen, an welchen Stellen dieses Land Nordrhein-Westfalen durchaus schon in der Vorgängerregierung begonnen hat und kräftig dabei ist, einen attraktiven öffentlichen Dienst zu schaffen. Wir haben einerseits schon in der damaligen Regierung von CDU und FDP von der nur Teilübertragung 09.10.2024 von Tarifabschlüssen Abstand genommen. Wir haben uns entschieden, dass wir mehr Flexibilität in der Arbeitswirklichkeit und mehr Stellenflexibilität ermöglichen. Wir haben in Coronazeiten gelernt, dass wir Instrumente einsetzen können, von denen man vorher glaubte, dass man sie wahrscheinlich in der öffentlichen Verwaltung in dem Umfang gar nicht einsetzen könne, und die in der Wirtschaft auch als besonders wichtig angesehen werden – von Homeoffice und Telearbeit über flexible Arbeitszeiten und Vertrauensarbeitszeiten bis zur Ausstattung von zu Hause arbeitendem Personal mit sicheren Verbindungen und Rechnern für das Homeoffice und vielem mehr. Dies haben wir bereits umgesetzt oder sind dabei. Zum Glück sind wir im Parlament weitgehend einig, dass wir diesen Weg fortsetzen wollen. Daneben sind wir dabei, die Attraktivität der entsprechenden Berufe zu erhöhen, indem wir versuchen, die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung unserer Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Die Tatsache, dass wir zum Beispiel in dieser Wahlperiode 7.100 zusätzliche Kräfte in die Schule gebracht haben, ist ein wesentlicher Beitrag dazu, nicht nur für die Schülerinnen und Schüler den Unterricht sicherzustellen, sondern auch die Arbeitsbedingungen für alle vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Das Gleiche gilt für die sehr hohe Auslastung beispielsweise im Bereich der Finanzverwaltung. Wir gestalten die Stellenbesetzung möglichst so, dass sie demografiefest ist, weil eine nicht demografiefeste Stellenausstattung und Stellenbesetzung dazu führen würde, dass die, die da sind, die Arbeit zusätzlich machen müssen. Jetzt haben wir aber Bereiche wie zum Beispiel den Lehrerbereich, in denen die ganz praktische Notwendigkeit besteht, Stellen, von denen Sie nicht sicher wissen, dass sie besetzt werden können, trotzdem vorzuhalten, weil wir als Land Nordrhein-Westfalen uns ja vor Jahren entschieden haben, eine schulscharfe und stellenscharfe Ausschreibung zu machen. Wenn Sie über die Bezirksregierung den Schulen entsprechende Stellen selbst dann, wenn es im Einzelfall unwahrscheinlich ist, dass alle besetzt werden, nicht zuweisen würden, könnten Sie es im Grunde selbst dann, wenn sich zufällig jemand bewirbt, der es werden könnte, die Stelle aber nicht da ist, nicht umsetzen. Insofern brauchen Sie immer mehr Stellen, die besetzt werden können, als Stellen, die besetzt sind. Sie haben also niemals eine hundertprozentige Stellenbesetzungsquote. Wir haben im Moment in der Finanzverwaltung den Ausnahmesachverhalt, dass wir im Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität fast 98 % Stellenbesetzung haben. Das ist natürlich ein sensationeller Wert. Wenn wir sonst über 90 % liegen, sind Landtag wir aus den geschilderten Gründen recht gut. Das gilt für alle Landesbehörden, wenn das der Fall ist. Wir machen also eine Vielzahl von Paketen. Wenn Sie noch einbeziehen, dass die Koalitionsfraktionen angekündigt haben, weitere Bausteine der Attraktivität wie Fahrradleasing/Jobrad einzubringen, dann ist das Land Nordrhein-Westfalen auch in finanziell schwierigen Zeiten durchaus auf dem Weg, ein attraktiver Arbeitgeber sein und bleiben zu wollen. Insofern bleibt das eine Daueraufgabe – da sind wir uns, glaube ich, einig –, dieser Gesetzentwurf trägt aber meines Erachtens eher dazu bei, das zu stabilisieren.

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