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Dr. Marcus Optendrenk

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Der Beamtenbund hat seine Sicht auf die Dinge; wir haben eine andere Sicht auf die Dinge. Ich hatte Ihnen eben schon einmal vorgetragen, dass es in anderen Bundesländern schon länger – in Bayern mit mehr als 20.000 Euro und in Hamburg mit mehr als 12.000 Euro – entsprechende fiktive Ehegatten- oder Partnereinkommen gibt, dass es dies in mehreren Bundesländern schon seit Jahren gibt. Wenn es so wäre, wie der Beamtenbund sagt, dann wäre im Grunde nicht zu erklären, warum diejenigen, die bereits in der Vergangenheit ein fiktives Ehegatteneinkommen eingeführt haben, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, vor Abschluss eines Besoldungsvorgangs, wie wir ihn jetzt beraten, schon einen solchen Abstand hätten herstellen wollen; denn wir haben im Prinzip landesweit jeweils über die Umsetzung der Tarifverträge sehr ähnliche Länderbesoldungsstrukturen – außer in Bayern. Landtag Von daher haben wir an der Stelle eher eine Anpassung vorgenommen, die wir natürlich miteinander im Länderkreis diskutiert haben. Wir gehen strukturell von einem anderen Familienbild aus und glauben, dass das auch der Öffentlichkeit insgesamt besser zu erklären ist, wenn wir von der Fiktion, dass es immer diesen Alleinverdienertyp gibt, jetzt ein wenig abweichen, weil diese Fiktion, dass es immer den Alleinverdiener gibt, der alimentiert wird und der einen Haushalt alleine alimentiert, die Lebenswirklichkeit überhaupt nicht mehr abbildet. Deshalb haben wir im Geleitzug der anderen Länder gesagt, dann sehen wir den geringsten Betrag, den die anderen haben, jeweils als den richtigen an, um die Veränderung dieses Leitbildes ins Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Ich hatte eben schon gesagt, dass wir es an der Stelle kombiniert haben, weil wir glauben, dass man nicht jedes Jahr das Besoldungsgesetz anpacken kann und sollte, nachdem wir es jetzt schon einmal für die Sonderzahlungen angepasst haben, und weil wir in der Gesamtbetrachtung – da die Begründung Teil des Gesetzes ist – die Komplexität noch weiter erhöhen würden, wenn wir Ihnen demnächst wieder ein Gesetzgebungsverfahren vorschlagen würden.

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