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Yvonne Gebauer

FDP 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Herr Minister Optendrenk, die Landesregierung arbeitet in diesem Gesetz, um das es geht, mit der Fiktion eines pauschal unterstellten Partnereinkommens – Sie haben davon schon in der Einführung gesprochen – in der Höhe eines Minijobs, das bei verheirateten Paaren zunächst einmal als gegeben angenommen wird. Sie haben in der Einführung in diesem Zusammenhang auch von der Lebenswirklichkeit gesprochen. Der Beamtenbund sagt, diese Größe haben Sie deshalb gewählt, weil sie der Gehaltslücke entspricht, die Sie ansonsten füllen müssen, um bei niedrigen Besoldungsstufen den notwendigen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen. Jetzt würde ich gerne an Sie, Herr Finanzminister, die Frage stellen, ob Sie dieser Aussage des Beamtenbundes beispringen können, bzw. was Ihr Sachgrund gewesen ist, warum Sie genau zu der Herleitung des Betrages in Höhe des Minijobs gekommen sind.

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