Dr. Marcus Optendrenk
Sie hätten mit der Grundannahme recht, wenn Sie recht hätten. Sie haben aber nicht recht. Ihre Grundannahme an der Stelle ist falsch. Die Grundannahme ist deshalb falsch, weil wir mit dem Gesetzesvorschlag, den wir hier machen, für jede Beamtin und jeden Beamten eine amtsangemessene Alimentation im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sicherstellen. Das wird in ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen möglicherweise anders sein. Deshalb haben wir als einziges Bundesland, das dieses fiktive Partnereinkommen bzw. Ehegatteneinkommen beim Minijob ansetzt, jetzt mit einem zusätzlichen Antragsrecht die Möglichkeit geschaffen, gegebenenfalls eintretende Einzelfälle, von denen ich eben gesagt habe, dass sie vermutlich landesweit in einem sehr niedrigen vierstelligen Bereich liegen könnten, aber nicht höher, trotzdem verfassungskonform alimentieren zu lassen. Vor dem Hintergrund, dass wir fast 300.000 Stellen von Beamtinnen und Beamten allein in der Landesverwaltung haben und dass wir noch Beamtinnen und Beamte in anderen Behörden haben, insbesondere in den Kommunen, ist das, glaube ich, ein sehr, sehr minimaler Bereich. Sie können also davon ausgehen, dass der Gesetzesvorschlag, der hier vorliegt, in aller Regel zu einer verfassungskonformen Alimentation aller Beamtinnen und Beamten führt und insofern eine Antragsüberprüfung nicht erforderlich ist.
