Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, ich darf noch einmal auf das, was ich bereits eben versucht hatte zu erläutern, zurückkommen. Es ändert sich nicht so viel. Wir haben keine Besoldungsstrukturänderung grundsätzlicher Art, sondern wir haben ein einzelnes Element, das ab 1. Februar, wenn Sie es beschließen, eins zu eins, also insbesondere die 5,5 %, zu der Alimentationserhöhung hinzukommt. In der Anlage zu dem Gesetz gibt es Tabellen, die Sie sich anschauen können. Sie bekommen einen Bescheid des LBV, in dem Sie nachlesen können, wie sich das darstellt. Wenn Sie zu der Erkenntnis kommen, dass Sie das überprüfen lassen müssen, können Sie einen entsprechenden Antrag, der online verfügbar sein wird, beim LBV stellen. Dann wird für Sie zusätzlich noch einmal überprüft, ob das der Fall ist. Das müssen Sie nicht monatlich machen, sondern – das ist genauso wie bei allen anderen Besoldungsbestandteilen – das ändert sich erst dann, wenn sich das Besoldungsgesetz wieder ändert. Bei den anderen Bestandteilen, die heute schon komplex sind, also vom Familienzuschlag bis zum Kinderzuschlag, ändert sich nichts. Insofern ändert sich an dem komplexen Bescheid, der eine Folge von Rechtsprechung und nicht von Gesetzgebung oder von Ausformung von Rechtsprechung in Gesetzgebung ist, nicht so furchtbar viel. Wenn Sie sagen, es ist zu komplex, dann würden wir uns wünschen, dass es einfacher wäre. Aber die Vorgaben, die rechtlich an den Gesetzgeber gestellt sind, sind einfach so, wie sie sind. Dann muss man im Grunde die Dinge so miteinander abarbeiten. Es kommt aber nur ein einziges Modul dazu, an das man sich dann eben gewöhnen muss.
