Dr. Marcus Optendrenk
Das Grundprinzip, nach dem wir arbeiten und arbeiten müssen – das kennen wir bereits aus vorhergehenden Mündlichen-Anfrage-Runden, und da sind wir auch schon in Arbeit –, ist, dass wir aufgrund der Landtag Rechtslage gehalten sind, jährlich zu überprüfen, ob die Alimentation auskömmlich ist. Wir werden jetzt in absehbarer Zeit die Daten zusammenhaben – wir hatten darüber auch schon in einer vorherigen Sitzung miteinander gesprochen –, die sich auf das Jahr 2022 beziehen. Wir sind im Moment dabei, noch darauf zu warten, dass die entsprechenden finalen Daten für das Jahr 2023 kommen. Insofern werden wir unabhängig von der Frage, ob jemand etwas rügt oder nicht, gehalten sein und natürlich umsetzen, dass wir die entsprechenden Berechnungen durchführen und auf dieser Basis auch die entsprechenden Empfehlungen für das Besoldungsgesetz machen. Insofern gibt es an der Stelle keine Notwendigkeit, dass jeder Einzelne anstelle der Landesregierung dies jetzt überprüft, und es besteht nicht die Gefahr, dass sonst irgendein Nachteil entsteht.
