Dr. Marcus Optendrenk
Die Parameter, nach denen eine entsprechende Alimentation erfolgt, werden durch den Landtag im Gesetz festgelegt. Sie haben beispielsweise anders als in vielen anderen Fällen hier auch nicht eine Begründung, die nur der Erläuterung dient, sondern die Begründung des Gesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht als tragende Voraussetzung der Rechtfertigung und der Rechtmäßigkeit eines solchen Besoldungsgesetzes vorgesehen. Deshalb können Sie an der Stelle in den Begründungen einschließlich der Berechnungen nachvollziehen, 09.10.2024 ob der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Verfassungsrechtsprechung und der Besoldungsrechtsprechung entsprechend umgesetzt hat. Insofern sehe ich überhaupt nicht, dass es an der Stelle irgendeinen Verzicht oder eine Einschränkung von Rechtssicherheit oder von Rechtsschutz geben könnte. Alles, was an Besoldung ergeht, geht in Bescheide, und Bescheide sind auch beispielsweise dem Widerspruch und damit dem Rechtsweg zugänglich. Insofern ändert sich da überhaupt nichts, im Gegenteil, wir haben bei der Besoldung den Ausnahmefall, dass Sie wirklich die Abwägungsgründe des Gesetzgebers in der Begründung nachvollziehen können – ich verweise beispielsweise auf Anlage 18, wo ausdrücklich auf diese Gesamtherleitung hingewiesen wird –, wo beispielsweise die Beamtinnen und Beamten nachvollziehen können, ob das, was in der Mindestalimentation 115 % des Grundbedarfs entsprechend vorgesehen ist, erfüllt ist. Insofern kann man das sowohl selbst kursorisch überprüfen als auch überprüfen lassen. Wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass man da nicht sicher ist, besteht nach unserem Vorschlag und dann, wenn Sie das so beschließen, auch noch ein Antragsrecht, in dem noch mal überprüft wird, ob die Voraussetzungen eines Ergänzungszuschlags vorliegen. Insofern haben wir hier eine Regelung vorgeschlagen, die einen maximalen Rechtsschutz für alle Beschäftigten enthält.
