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Dr. Marcus Optendrenk

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Das Gesetz führt an keiner Stelle zu einer Schlechterstellung. Wir haben uns angeschaut, was in der Sachverständigenanhörung diskutiert worden ist. Ich will mal darauf hinweisen, dass als Sachverständiger Landtag unter anderem derjenige aufgetreten ist, der als Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichts das wegweisende Urteil aus 2020 explizit mitverantwortet hat. Wenn ich es richtig nachvollzogen habe, hat er uns explizit in seinem Statement erklärt, dass es sich an der Stelle um eine geradezu mustergültige Umsetzung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers aus seinem eigenen Urteil handele. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ja, aber die anderen haben im Grunde genommen aus der Motivation heraus, dass sie das auch gar nicht möchten, natürlich eine andere Rechtsauffassung vorgetragen. Allerdings entscheidet sich die Frage, ob sie einen Vor- und einen Nachteil aus einer Ehe haben, nicht an dieser Alimentationsfrage, sondern Sie haben eine Vielzahl von Themen, bei denen Sie Vor- oder Nachteile haben können aus verfassungsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen Gründen, auch aus beamtenrechtlichen Gründen. Aber die Ansetzung eines fiktiven Ehegatteneinkommens, das der konkreten Lebenswirklichkeit entspricht, kann kein Verstoß sein.

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