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Rainer Schmeltzer

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Danke sehr, Herr Professor Zerbin. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rechte von Kindern zu schützen und ihnen zu ihnen zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen, ist nicht nur ein Recht, das Kinder haben, sondern es ist unsere Aufgabe als Politik und Gesellschaft. Landtag Die jährlich hohen Zahlen angezeigter Fälle sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Polizeilichen Kriminalstatistik verdeutlichen, dass die Bekämpfung dieser Formen der Gewalt eine dauerhafte Aufgabe staatlichen Handelns sein muss. Es ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen das starke Landeskinderschutzgesetz, das konsequent und gemeinsam weiterentwickelt werden soll. Mit der Kinderschutzkommission hat sich auch das Parlament eine Struktur gegeben, um den Kinderschutz und seine Themen strukturell in der Arbeit des Landtags zu verankern. Immer wieder kommen von dort wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Deshalb gibt es auf Bundesebene den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Auch das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, einen verlässlichen Rahmen zur Durchsetzung von Kinderrechten und zur Stärkung des Schutzes von Kindern auf den Weg zu bringen, ein Schritt, den wir aus Nordrhein-Westfalen natürlich unterstützen. Deshalb ist es auch richtig, dass mit diesem Antrag eine Landeskommission eingesetzt werden soll, die die Aufarbeitung genauer in den Blick nimmt. Es ist für die Anerkennung und Bewältigung der erlittenen sexualisierten Gewalt außerordentlich wichtig, dass Institutionen diese Fälle aufarbeiten. Das gilt ebenso für erwachsene Betroffene, die die Gewalterfahrungen als Kinder machen mussten und oftmals eben ein Leben lang darunter leiden. Zudem ist es zwingend notwendig, Vorfälle sexualisierter Gewalt gründlich zu analysieren. Denn nur so können fehlende Schutzmaßnahmen identifiziert und auf die Institutionen zugeschnittene Präventionsmaßnahmen entwickelt werden. Ja, es ist auch in dieser Debatte richtigerweise schon angesprochen worden, dass es einerseits bereits aufgenommene Arbeits- und Aufarbeitungsprozesse in den Institutionen gibt. Das zeigt, dass auch dort das Bewusstsein gestiegen ist, dass da etwas in Bewegung gekommen ist. Aber gleichzeitig zeigt sich, dass das immer noch nicht reicht und es immer noch nicht überall ein ausreichendes Problembewusstsein in den Institutionen gibt, nicht ausreichend Verantwortungsübernahme. Dabei haben wir in den vergangenen Jahren viele eindringliche Stimmen von Betroffenen gehört, auch die eindringlichen Stimmen, die gesagt haben, dass sie eben nicht gehört worden sind. Es ist gut und richtig, dass dieser Antrag heute einen weiteren Punkt setzt, um die Aufarbeitung zu stärken. Die Landeskommission soll Standards erarbeiten, um Institutionen bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu stärken. Denn es ist leider eine traurige Realität, dass auch 09.10.2024 und gerade die Orte und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche eigentlich Schutz und Unterstützung finden sollten, Orte sind, wo Erwachsene ein Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis missbrauchen und ausnutzen. Sie missbrauchen das Vertrauen von Kindern, und sie zerstören damit nicht nur Vertrauen, sie zerstören auch Leben und Seelen. Die Kommission soll nun Standards erarbeiten, um betroffenen Institutionen Orientierung und Handlungssicherheit zu geben. Denn gerade Sensibilität und Handlungssicherheit sind wichtig bei der Aufarbeitung, aber natürlich umso mehr bei der Umsetzung von Prävention und Intervention. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die demokratischen Fraktionen die Kommission gemeinsam hier beantragen. Kinderschutz und Kinderrechte – das zeigt diese Antragsinitiative noch mal ganz deutlich – haben in Nordrhein-Westfalen eine ganz große Koalition hinter sich. Dazu gehört auch, dass wir die Aufarbeitung stärken. Darauf haben die Betroffenen ein Anrecht, und wir sind es ihnen auch schuldig, diese Aufarbeitung noch stärker in den Blick zu nehmen. Aufarbeitung leistet aber eben auch einen wesentlichen Beitrag zu nachhaltigem Kinderschutz. Denn Aufarbeitung ist eine Verantwortung des Hörens. Wer die Kraft und den Mut aufbringt, Gewalt und die schrecklichen Erlebnisse offenzulegen und überhaupt Worte dafür zu finden, darf eben nicht erneut enttäuscht und im Vertrauen erschüttert werden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Betroffene an dieser Landeskommission beteiligt werden. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs auf Bundesebene, die im Januar 2016 einberufen wurde, untersucht das Ausmaß, die Art und die Folgen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichsten Institutionen in der Bundesrepublik und der DDR. Kern dieser Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von heute erwachsenen Betroffenen. Ich glaube, dass wir einerseits Erkenntnisse daraus gewinnen können für die Erarbeitung von Standards in Nordrhein-Westfalen. Aber genauso wichtig ist es, dass wir hier aus Nordrhein-Westfalen heraus mit dieser Kommission nun einen eigenen Schritt zur Erarbeitung von Standards gehen, einen wichtigen Beitrag zu leisten, den Kinderschutz zu stärken, indem wir Betroffenen eine Stimme geben, indem wir ihnen endlich zuhören und gleichzeitig damit wichtige Impulse setzen, um Prävention, Intervention und damit Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken. Wir sind das den Betroffenen und darüber hinaus allen Kindern und Jugendlichen im Sinne ihres Schutzes und ihrer Rechte schuldig. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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