Dr. Gregor Kaiser
Die EC-Karte kann an die Geflüchteten in den Kommunen ausgegeben werden. In den Landesunterkünften ist das in Teilen noch anders. Deswegen ist es dort gegebenenfalls eine Möglichkeit, mit der Bezahlkarte Verwaltungsvereinfachungen hinzubekommen. Die Kommunen können ja aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs selbst entscheiden, ob sie so verfahren, wie Münster und andere Städte bisher verfahren haben, oder ob sie die Bezahlkarte möchten, weil sie vielleicht bisher die Möglichkeit noch nicht hatten. Deswegen ist diese jetzt vorgesehene Regelung so, dass die Optionen für die Kommunen offen sind und die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz in die Realität umgesetzt werden kann. Mein letzter Satz – Volkan Baran hatte gerade eine Zwischenfrage gestellt –: Der Überweisung zur Beratung in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
