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Rainer Schmeltzer

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10926 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile der Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits einige Male im Plenum über die Bezahlkarte debattiert. Ich habe dabei immer betont, dass die Bezahlkarte auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Sie alle erinnern sich an das Verfahren, über das wir hier im Saal auch schon mehrfach diskutiert haben, 09.10.2024 wonach sich 14 Länder auf eine gemeinsame Ausschreibung verständigt haben und dass sich die MPK für eine möglichst einheitliche Ausgestaltung der Bezahlkarte ausgesprochen hat. Natürlich sind der Zeitplan und die Umsetzung auch mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens verbunden. Mittlerweile hat es einen Zuschlag gegeben, sodass wir in den Prozess des Ausrollens gehen können. Der nächste und damit heutige Schritt ist die notwendige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Mit dem vorliegenden Artikelgesetz schaffen wir als Landesregierung die landesrechtliche Grundlage für eine möglichst verbindliche und einheitliche Einführung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen. Notwendig dafür ist die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es wird dadurch möglich sein, die Bezahlkarte zukünftig als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festzulegen. Das gilt sowohl für die Leistungsbehörden des Landes als auch der Kommunen. Gleichzeitig verfügen einige Kommunen bereits über andere erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung und möchten auch an diesen festhalten. Dafür enthält der Gesetzentwurf die Anlage einer Opt-out-Regelung. Um die Einführung der Bezahlkarte als Form der Leistungsgewährung zu erreichen, bringen wir als Landesregierung im Nachgang zu dieser ersten gesetzlichen Grundlage auch eine Rechtsverordnung voran. Hieran arbeiten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und stimmen uns eng mit ihnen ab. Darin werden die Einzelheiten über die Einführung, Verwendung und Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie mögliche Ausnahmetatbestände und notwendige Härtefallregelungen ausgestaltet sein. Damit wird der nächste Schritt für den landesweiten Ausrollprozess getan. Sie sehen also: Schritt für Schritt gehen wir im Rahmen dessen, was innerhalb des Vergabeverfahrens und der damit vorgegebenen Zeitschienen überhaupt möglich ist, den Weg zur Einführung konsequent weiter voran. In gemeinsamen Gesprächen haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden auch besprochen, dass der Ausrollprozess über die Landeseinrichtungen startet, sobald die Karte ausgeliefert wird. Diesen nächsten Schritt haben nicht wir als Landesregierung in der Hand. Vielmehr dauert es nach Vergabe noch eine bestimmte Zeit, bis die Karten konkret ausgeliefert werden. Wenn das der Fall ist, werden die Vorbereitungen bereits so weit vorangeschritten sein, dass der Ausrollprozess in den Landeseinrichtungen starten kann. Das so zu machen, ist sinnvoll, und es zeigt, dass die notwendigen Vorbereitungen längst geschehen sind. Landtag Es besteht mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber hinaus Einigkeit darüber, dass die Bezahlkarte bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar sein muss, denn sie soll sich an einer Vereinfachung für Verwaltungen und auch für Geflüchtete orientieren. Die Taschengeldausgabe nun einfacher zu regeln und damit auch das wöchentliche Anstehen entbehrlich zu machen, ist für Verwaltungen, aber auch für Geflüchtete eine Erleichterung. Mein Haus befindet sich bereits in der Umsetzung der Einführung der Bezahlkarte in den Unterbringungseinrichtungen des Landes, und diese wird natürlich noch in diesem Jahr beginnen. Mit dem kürzlich erfolgten Zuschlag für einen Dienstleister im länderübergreifenden Vergabeverfahren ist der Weg zur Umsetzung hiermit sozusagen auch technisch frei. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein im Prozess der landesweiten Einführung der Bezahlkarte. Mit der Rechtsverordnung legen wir dann den Rahmen fest. Damit steht vor allem fest, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht schludern oder hinterherhinken, sondern – wie wir und wie ich das immer betont haben – die Umsetzung konsequent vorantreiben, abhängig jeweils vom Stand des gemeinsamen Vergabeverfahrens der Länder und dem gemeinsamen Verständnis mit den Kommunen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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