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Dr. Hartmut Beucker

AfD 13.09.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Schon als ich die Überschrift dieses Antrags las, wusste ich, was in der Begründung steht, und begann zu lachen. Warum? Ich erinnerte mich an ein Plenum Mitte 2023. Damals hatte ich in einer Rede ausgeführt: Der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün bezieht sich auf die Gründung einer Landesbehörde zur Bekämpfung eminenter Steuerkriminalität. Das war schon vor knapp drei Monaten Thema im Parlament. Es scheint den regierungstragenden Fraktionen der Stoff auszugehen, wenn sie diese Gründung noch mal ins Plenum zerren. Wir sind gespannt, was da noch so alles kommt. Und schwups – da ist es wieder. Es ist genauso, wie ich es damals vorhergesagt hatte: ein Thema, und nun der dritte Aufguss. Hat sich etwas Wesentliches getan? Natürlich nicht. Die Behörde wird nur weiter wie geplant aufgebaut. Anfang des nächsten Jahres geht man einen weiteren Schritt, und deswegen sollen wir uns jetzt mit diesem Thema beschäftigen müssen. Es ist unerfindlich, warum wir uns nicht damit beschäftigen, sobald sich der Aufbau vollzogen hat. Aber ich sage Ihnen: Nach den bisherigen Erfahrungen werden wir das im Frühjahr 2025 sicherlich noch einmal tun. Heute feiern wir den künftigen weiteren Aufbau, dann werden wir den vollzogenen weiteren Aufbau feiern wollen, und zwar immer mit einem Antrag im Plenum. Überflüssig ist das deswegen, weil auch die Opposition anerkennt – wir haben ja den beiden Anträgen schon zugestimmt –, dass hier Wichtiges geleistet wird, vor allem auch, weil die Organisierte Kriminalität als Hauptnutznießerin von Finanzkriminalität Finanzströme generieren und verschleiern kann, die ihr eine enorme Schlagkraft verleihen. Der Antrag erweist sich bei genauem Hinsehen wie sein Vorgänger Mitte 2023 allerdings als schwach, denn der erste Teil der Feststellungen des Antrags bezieht sich auf die Gründung der Behörde, die nach dem Wortlaut angeblich gerade abläuft. Die Gründung ist aber bereits länger vollzogen. Hier haben Sie wahrscheinlich aus einer alten Vorlage abgeschrieben. Zudem greifen Sie einige aktuelle Bezüge zur Finanzkriminalität auf und kippen sie in den Beauftragungsteil. Alles nichts Besonderes, Beispiel gefällig? Die frühzeitige Einbindung von Mitarbeitern bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, weil die Mitarbeiter ja Experten seien – Loriot hätte gesagt: Ach was! 13.09.2024 Weiteres Beispiel, Zitat: „Es ist sicherzustellen, dass der Finanzverwaltung in NRW sämtliche Erkenntnisquellen etwa im Bereich der Steuerhinterziehung weder verschlossen noch ungenutzt bleiben.“ Potztausend! Für so schlau hätten wir die Antragsteller nicht gehalten, wenn auch der Satzbau im Zitat stark zu wünschen übrig lässt und nicht so ganz klar ist. Man muss eben nicht nur keine Ideen haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken. Wenn mich auch die Finanzpolitik in NRW oft nicht in Jubel ausbrechen lässt, so schätze ich doch den Finanzminister so ein, dass er sowieso als Daueraufgabe die Optimierung seiner Behörde vorantreibt. Der solcherart substanzschwache Antrag verliert sich also wieder im Klein-Klein wie 2023. Wie auch anders? Der dritte Aufguss von Getränken wird ja nicht stärker als seine Vorgänger. Besser wäre es gewesen, die Hemmnisse zum Beispiel bei der Vermögensabschöpfung auch von Finanzkriminellen in den Blick zu nehmen. Da haben uns letzte Woche im Rechtsausschuss die Staatsanwälte ihre Kümmernisse geklagt. Aber solche anspruchsvollen Arbeiten trauen wir Ihnen eigentlich nicht mehr so richtig zu. Der Antrag erschöpft sich in Mikromanagement. Für die wirkliche Behördenarbeit ist das überflüssig. Die wird verdienstvollerweise sicherlich zum Erfolg führen. Den Antrag lehnen wir deswegen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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