Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag steht im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen, LBF. Diese Behörde wurde Anfang 2024 gegründet. Anfang 2025 sollen alle zehn bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in die Struktur integriert werden. Das LBF will für den Kampf gegen Finanzkriminalität im digitalen Raum ein eigenes IT-Kompetenzzentrum aufbauen. Außerdem will der Finanzminister mit der im Jahr 2021 eingerichteten Europäischen Staatsanwaltschaft sowie weiteren Strukturen auf der Bundesebene und auf der internationalen Ebene eng zusammenarbeiten; etwaige dem entgegenstehende Hemmnisse sollen abgebaut werden. Ich wiederhole hier gerne öffentlich, was ich Ihnen, Herr Finanzminister, bilateral schon zugesagt habe: Uns verbindet das Ziel, OK-Strukturen, Schattenwirtschaft und Finanzkriminalität im Sinne von mehr Steuerehrlichkeit wirksam zu bekämpfen. Sollten praktische Hürden erkennbar sein, die diesem Ziel im Wege stehen, dann sollten wir gemeinsam daran arbeiten – jeder an den Stellen, an denen er Einflussmöglichkeiten hat –, diese im Sinne der Sache zu beseitigen. (Beifall von der FDP) Ein falsches Verständnis von Schutzrechten für Kriminelle und OK-Strukturen, die unser Land im großen Stil schädigen, gibt es jedenfalls auf unserer Seite nicht. Wir wollen praktikable und wirkungsvolle rechtsstaatliche Lösungen für bestehende Herausforderungen finden. Zu einem vollständigen Bild gehört dazu, dass es Ihrem Vorgehen stark ähnelnde Bestrebungen auf der Bundesebene gibt. Die Bundesregierung plant Vergleichbares mit dem Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, BBF. Für eine effiziente und effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität will auch der Bund einen besseren Informationsaustausch sicherstellen. Auf der Bundesebene wird deshalb gerade der Gesetzentwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes, FKBG, beraten. Dieser Gesetzentwurf sieht die Errichtung des neuen BBF sowie weiterer zugehöriger Institutionen zur verbesserten Geldwäschebekämpfung genauso wie die Hebung von Synergien durch Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen sowie die Aufsicht als auch einige weitere Maßnahmen vor. Das alles gehört zu dem Gesamtbild dazu, da dieser Gesetzentwurf ebenso die Schaffung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zum Datenaustausch mit nationalen und internationalen Behörden enthält. Die Zielrichtung ist erkennbar ähnlich. 13.09.2024 Wie wir hören, lehnt die CDU-Bundestagsfraktion dieses Gesetzesvorhaben bislang allerdings ab. Deshalb darf ich Sie, Herr Finanzminister, auch umgekehrt bitten, Ihre Verbindung in die Bundespolitik dahin gehend zu nutzen, dass uns auch zusammen mit der CDU im Bund eine in der Sache möglichst gute und breit getragene Lösung gelingt. (Beifall von der FDP) Bitte erwecken Sie mit der von Ihnen im Antrag reklamierten Führungsrolle nicht den falschen Eindruck, die einzig wahren Bemühungen dieser Art würden in Nordrhein-Westfalen unternommen. Suchen Sie lieber den Schulterschluss, damit wir auf allen Ebenen vorankommen und insgesamt zu einer guten Kooperation gelangen. Auf der Bundesebene existiert außerdem ein Referentenentwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, VVBG. Auch das wird Ihnen bekannt sein. Damit soll ein neues Instrument für Finanzermittlungen in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände geschaffen werden. Hochwertige Vermögensgegenstände, die im Sinne des Vermögensermittlungsgesetzes verdächtig sind, sollen zukünftig unabhängig von einem Strafverfahren in das erweiterte selbständige Einziehungsverfahren nach den Regelungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung einbezogen werden. Zugleich soll eine anlasslose Kontrolle sämtlicher hochwertiger Vermögensgegenstände richtigerweise nicht ermöglicht werden. Die Gegenstände müssen besondere Risikomerkmale auf sich vereinen. Es muss also Anhaltspunkte dafür geben, dass sie aus rechtswidrigen Taten herrühren. Mit dem Gesetz des Bundes wird der Verdacht daher an Umstände geknüpft, die sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht als besondere Risikomerkmale für Geldwäsche anerkannt sind und ermöglicht für derart risikobehaftete Gegenstände erstmals Ermittlungen ausgehend von dem Gegenstand. Das ist ein Ansatz, über den wir in den nächsten Wochen verstärkt reden sollten. Lassen Sie mich zusammenfassen. Weil viele in Bund und Land gemeinsam dieses Thema diskutieren, sollte es hier nicht um Eitelkeiten gehen bzw. darum, wer die Torjägerkanone bekommt. Entscheidend ist, dass die Bundesländer, der Bund und internationale Quellen wirkungsvoll kooperieren, um den größtmöglichen Gesamtnutzen für den Rechtsstaat und gegen kriminelle Strukturen, die dem Gemeinwohl schaden und daher zu Recht keine Akzeptanz finden dürfen, zu erzielen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag
