Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schwarz-grüne Landesregierung plant im Rahmen eines Nachtragshaushalts die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 2 Milliarden Euro, und das noch im laufenden Jahr. Damit will sie zum ersten Mal seit Einführung der Schuldenbremse die Konjunkturkomponente nutzen. Dabei hatten Sie, Herr Finanzminister, noch vor wenigen Monaten versprochen, dass sich CDU und Grüne auf eine Haushaltsführung ohne neue Schulden verständigt haben. Ihr Nachtragshaushalt ist daher ein Offenbarungseid. (Beifall von der FDP) 13.09.2024 Die Mär, dass neue Schulden kommende Generationen für Zukunftsinvestitionen entlasten würden, haben Sie selbst längst mit aktuellen Zahlen in Ihrer Antwort auf unsere letzte Anfrage widerlegt. Allein im Jahr 2023 mussten fast 3 Milliarden Euro an Zinsausgaben aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Die jetzt geplante Neuverschuldung in Höhe von 2 Milliarden Euro reicht gar nicht aus, um die weiter steigenden Zinskosten zu decken. Eine generationengerechte Politik sieht daher anders aus. Damit, Herr Finanzminister und auch Herr Kollege Rock, bin ich bei einem wesentlichen Hinweis: Ihre Neuverschuldung wäre gar nicht notwendig gewesen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die Steuereinnahmen steigen weiterhin stark, und in den Ministerien schlummern ungenutzte Milliardenbeträge in Form sogenannter Selbstbewirtschaftungsmittel. Würden Sie auch nur einen Teil dieser Gelder an den Landeshaushalt zurückführen, (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) wäre die geplante Schuldenaufnahme komplett überflüssig. (Beifall von der FDP) Herr Finanzminister, Sie agieren hier als Schuldenminister ohne Not. Ferner möchte ich mein Befremden über Ihren inakzeptablen Umgang mit den Parlamentsrechten ansprechen und Ihnen dazu Ihre völlig unzureichenden Antworten in der Landtagsdrucksache 18/10489 in Erinnerung rufen. Zur Chronologie: 17. Juni 2024. Bereits vor drei Monaten haben wir konkrete Informationen über die Sparerlasse zur Mittelzuweisung, Mittelverwendung oder Haushaltsbewirtschaftung im Jahr 2024 von den einzelnen Ressorts dieser Landesregierung erbeten. Sie haben zunächst die Existenz solcher Erlasse bestritten, siehe Vorlage 18/2726. 27. Juni 2024. In der HFA-Sitzung erneuern Sie dies – Zitat; Ausschussprotokoll 18/624 –: „Es ist aber nicht die Aufgabe des Finanzministeriums, diese Sachen zu sammeln. […] Deshalb gibt es an der Stelle keine zentralen Vorgaben des Finanzministers, und es gibt auch keine zentralen Vorgaben, die Sie über alle Ressorts legen könnten.“ 29. Juni 2024. Die Rheinische Post berichtet über genau so einen Sparerlass, den Sie sogar selbst persönlich unterzeichnet haben. Nachdem Sie die Existenz von derlei Erlassen nicht mehr leugnen konnten, nehmen Sie auf Ihren eigenen Bezug und sagen in der Plenarsitzung am 3. Juli 2024 – Zitat –: „Wir haben geregelt, dass wir im Nachgang zur Mai-Steuerschätzung die Ressorts einvernehmlich gebeten haben, uns als Finanzministerium Landtag zukünftig auf der Ebene des Ministeriums zusätzlich stattfindende Bewirtschaftungserlasse vorzulegen.“ In der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 9. Juli 2024 haben Sie Ihre Argumentation geändert und vertraten nunmehr erstmals die Rechtsauffassung, regierungsinterne Erlasse fielen in den Arkanbereich und damit nicht unter den Regelungsgegenstand der Parlamentsinformationsvereinbarung. Herr Finanzminister, mich irritiert dies alles sehr. Ich fordere Sie deshalb heute hier im Plenum auf: Nutzen Sie endlich die Chance, dem Parlament die angeforderten Informationen in der erforderlichen Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Ich frage Sie hier noch einmal: Wann dürfen wir damit rechnen? – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
