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Christof Rasche

12.09.2024 Sitzungen 18/74

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Erstens. Es gibt im Land Nordrhein-Westfalen keinen Unterschied zwischen den Baustandards im öffentlich geförderten und im frei finanzierten Wohnungsbau. Das hat gute Gründe, und das bleibt auch so. Zweitens. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die sie tragenden Fraktionen haben die Bauordnung im Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 an vielen Punkten noch einmal vereinfacht – übrigens bundesweit führend. Wir hatten vor Kurzem WohneNRW-Tage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein Unternehmer, der im Bereich des seriellen Sanierens unterwegs ist, hat gesagt: Dadurch, dass Sie Änderungen in der Bauordnung durchgeführt haben, sind wir unabhängiger und können viel besser seriell sanieren, als dies zuvor der Fall war. Bitte sorgen Sie dafür, dass es in den anderen 15 Bundesländern auch so gemacht wird. Drittens. Wir haben im Frühjahr die Aktion „Bürokratie am Bau? Ciao!“ ins Leben gerufen, weil wir von den Praktikern Hinweise bekommen wollten, wo es zu viele Standards, zu viel Komfort, der nichts bringt, gibt. Wir haben ungefähr 200 Vorschläge bekommen, die gerade ausgewertet werden. Als der Regelstandard E in Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde, haben wir uns diesen angeguckt; das ist ja klar. Wenn man hier so Überschriften einträgt, darf vielleicht auch mal die Abwägung erfolgen, wie man in Schleswig-Holstein und wie man im Land Nordrhein-Westfalen baut. Der Stellplatzschlüssel im Land Nordrhein-Westfalen liegt heute beim öffentlich geförderten Wohnungsbau zwischen 0,3 und 0,5. In Schleswig-Holstein liegt er auch mit dem Regelstandard E höher als das, was im Land Nordrhein-Westfalen gilt. (Zuruf: Hört, hört!) 12.09.2024 Wir müssen im Land Nordrhein-Westfalen auch nicht auf Keller verzichten, weil die in der Bauordnung gar nicht vorgeschrieben sind. Wir müssen im Land Nordrhein-Westfalen auch nicht auf andere Dinge verzichten, auf die man in Schleswig-Holstein verzichten will, weil die gesetzlich hier nicht vorgeschrieben sind. Einen Ansatz teile ich grundsätzlich nicht, nämlich dass man sagt, wir würden im Bereich des öffentlich geförderten Wohnens die Barrierefreiheit reduzieren. Bei aller Wertschätzung – ich meine, wir wissen ja, dass Sie ein Problem mit Menschen mit Beeinträchtigungen haben –: (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist eine Un- verschämtheit!) Unser Auftrag ist es – das habe ich auch bei den Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und FDP, die gesprochen haben, so verstanden –, Menschen mit Beeinträchtigungen ein Leben so zu ermöglichen, als wenn es keine Beeinträchtigung gäbe. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Se- bastian Watermeier [SPD]) Dieser berühmte Anspruch, dass man behindert unbehindert miteinander leben kann und können muss, ist doch gerade im Wohnungsbau relevant. Ich sage Ihnen aus persönlicher Überzeugung: Eine barrierefreie Wohnung ist nicht nur gerecht für Menschen mit Beeinträchtigung, sie ist auch kinderwagengerecht. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Se- bastian Watermeier [SPD]) Es ist eine Wohnung, die für viele Menschen einen großen Vorteil hat. Deswegen sage ich Ihnen auch Folgendes. Vergleichen Sie mal die Baustile: In Schleswig-Holstein gibt es kaum Geschosswohnungsbau in der Dimension, in der wir ihn haben. Vor diesem Hintergrund sagt man in Schleswig-Holstein: Bei uns reicht es, wenn man einen Aufzug vorrüstet, aber den Aufzug nicht einbaut. Jetzt mal bei aller Wertschätzung: Wenn wir Fünf-, Sechs-, Siebengeschosser und einen Aufzugschacht bauen, aber vergessen, den Aufzug einzubauen, ist das weder nachhaltig nutzbar noch nachhaltig vermietbar. Das geht doch wirklich an der heutigen Lebensrealität vorbei. Deswegen muss man auch immer einwerten, wer in welchem Land wie baut. Dann kann man auch unterschiedlich verzichten. Das ist doch vollkommen klar. Ich habe am Anfang gesagt, es gibt hier keinen Unterschied zwischen öffentlich gefördertem Wohnungsbau und frei finanziertem Wohnungsbau. Was wir uns ansehen, ist, ob wir zukünftig mit 18 cm Decke bauen, und zwar auch beim frei finanzierten Wohnungsbau, Landtag weil das uns Zement, Beton und CO spart. Die 18 cm sind ein Wert aus früheren Jahren, Jahrzehnten. Wir sind jetzt bei 24 cm. Weil wir mittlerweile natürlich viel mehr Kabel durch die Decken ziehen – technische Gebäudeausrüstung, Kühlung, Leitungen, Internet; alles, was da so durchkommt –, muss man nur gucken, wie wir das hinkriegen. Wenn wir das mit den 18 cm auch für den frei finanzierten Wohnungsbau machen, dann bedeutet dies eine Kostenersparung sowie einen Gewinn für Umwelt und Nachhaltigkeit im Bau. Das prüfen wir. An dieser Stelle können die antragstellenden Fraktionen einfach das tun, was ich in diesem Fall gerne empfehle: Vertrauen Sie der Landesregierung. Wir haben den Bau schon gut im Griff. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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