Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat in der Tat unser aller Einschätzung bestätigt. Denn die Hochschulen haben bekräftigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen gute und bewährte Regeln für den Umgang mit Störungen des Hochschulbetriebs haben. Mehr noch: Der Gesetzentwurf der AfD wurde von den Hochschulen dahin gehend eingeordnet, dass er selbst geeignet ist, der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit zuwiderzulaufen. Damit könnte man es eigentlich gut sein lassen. Ich fühle mich aber schon berufen, jetzt noch etwas zu der Rede zu sagen, die wir gerade gehört haben. Diese Rede hat anklingen lassen, dass Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs der Schutz jüdischer Studierender sein könnte. Vor dem Hintergrund des 12.09.2024 Unsinns, der in diesem Gesetzentwurf steht, fand ich das geradezu perfide. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir haben uns hier in einer, wie ich finde, sehr wichtigen und sehr guten Debatte zwischen allen demokratischen Parteien auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem wir jüdische Studierende in dieser sehr schwierigen Zeit seit dem 7. Oktober 2023 unterstützen. Das ist uns allen ein Bedürfnis. Wir alle wollen, dass jüdische Studierende sich in Nordrhein-Westfalen sicher fühlen und ihrem Studium so ungestört wie möglich nachgehen können. Dafür braucht es aber ganz sicher keine verfassungsfeindlichen Gesetzentwürfe der AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
