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Angela Freimuth

FDP 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD verspricht in seinem Titel etwas, was er nicht mit Inhalt füllt. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Auch uns Freien Demokraten ist die Wissenschaftsfreiheit ein zentrales Anliegen, und auch wir finden, dass sie zu Recht im Grundgesetz, in unserer Verfassung, geschützt ist. Aber es lohnt den Blick, ob es in dem Gesetzentwurf überhaupt um Wissenschaftsfreiheit geht, wie es der Gesetzestitel vorgaukelt. Da sagen wir ganz klar: Nein. In Art. 5 Grundgesetz ist die Freiheit von Forschung und Lehre fest verankert. Die Hochschulen arbeiten auch tagtäglich an der Umsetzung dieses Grundgesetzartikels und füllen ihn mit Leben, und zwar unter Bedingungen, die wir gemeinsam im Parlament mit dem Hochschulgesetz begleiten. Es ist gerade die Wissenschaftsfreiheit gepaart mit der Hochschulautonomie, die es ermöglicht, dass wissenschaftlicher Diskurs ohne Eingriffe von außen stattfinden kann. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen – das haben die Kollegen vor mir schon gesagt – sind dafür völlig ausreichend und auch hinreichend, etwaigen Störungen tatsächlich zu begegnen. Das haben auch in der Sachverständigenanhörung alle Experten ausdrücklich festgestellt. Professor Dr. Kriegesmann zum Beispiel hat ausdrücklich vor einer weiteren Bürokratisierung gewarnt und wörtlich erklärt, dass die bisherigen Instrumentarien absolut ausreichend seien. Deswegen lohnt es sich natürlich, einmal nachzuschauen, was denn mit dem Gesetzentwurf erreicht würde. Unnötige Bürokratie würde geschaffen. Die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften würden zusätzlich belastet, ohne dass irgendein Mehrwert entsteht. Landtag Natürlich ist es auch hier wieder zu beobachten, dass die antragstellende Fraktion die Sphären von Wissenschafts- und Forschungsfreiheit mit den Sphären der Meinungsfreiheit vermengt. Das ist aber ein Unterschied, den die Antragstellerin und die Antragsteller entweder nicht erkennen wollen und/oder erkennen können. Wissenschaftlicher Diskurs lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen. Genau das funktioniert an unseren Hochschulen ganz ausgezeichnet. Ich darf an dieser Stelle Herrn Professor Dr. von Coelln vom Deutschen Hochschulverband zitieren, der das wunderbar auf den Punkt gebracht hat: „An einer Hochschule hat jeder das Recht, sich auf wissenschaftlicher Grundlage zu äußern, aber niemand hat das Recht, dass ein anderer sich nicht äußert.“ Das aber ist die zentrale Intention dieses Gesetzentwurfs der AfD – verbunden mit dem Versuch, sich wieder mal als Opfer zu stilisieren und ein Bild einer eingeengten, illiberalen Wissenschaftslandschaft zu zeichnen. (Beifall von der FDP) Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland nicht bedroht – außer vielleicht von jenen, die eben nicht den Diskurs suchen, sondern lediglich von ihrem Verlangen nach unwidersprochener Meinungsobrigkeit getrieben sind und dieses Verlangen befriedigt sehen wollen. Da besteht dann tatsächlich eine Gefährdung eines pluralen wissenschaftlichen Diskurses. (Zuruf von Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaftsfreiheit wird an unseren Hochschulen tagtäglich gelebt und ermöglicht auch kontroverse, auch leidenschaftliche Diskussionen über Hypothesen, Forschungsmethoden und wissenschaftliche Ergebnisse sowie ihre Einordnung und Bewertung. (Beifall von der FDP) Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf folgerichtig ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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