Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Vielen Dank für diesen Gesetzentwurf mit einer Steuersenkung, 12.09.2024 dem wir natürlich zustimmen. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer in NRW ist zwingend geboten, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen sowie Menschen die Chance auf die eigenen vier Wände zu ermöglichen und Unternehmern, ihren Betrieb zu erweitern. Alle Welt redet immer davon, dass wir die Bedingungen für mehr Investitionen in diesem Land schaffen müssen. Darüber hinaus ist eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auch ein allgemeines Signal an die Bevölkerung, dass sich der gefräßige Steuerstaat einmal zurücknimmt und bescheidet. Es wäre schon als psychologische Maßnahme ein wichtiger Schritt, um für bessere Stimmung zu sorgen und damit ein Aufbruchsignal in das Land, an seine Menschen und die Wirtschaft zu senden. Die besteht glücklicherweise nicht nur aus Großkonzernen, sondern überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese werden zwar immer gerne in Sonntagsreden durch die Vertreter der Parteien gepriesen, nur tut man nichts für sie, sondern nimmt sie lieber aus wie eine Weihnachtsgans. Die können sich nämlich keine windigen Steuersparmethoden erlauben, die auf neudeutsche Begriffe wie Share-Deals hören. Auch deshalb stimmen wir zu. Das Urteil der Sachverständigen in der Anhörung im Ausschuss war sehr klar. Haus & Grund bringt es auf den Punkt: Wohnraumförderung. NRW ist ja nicht in vielen Bereichen Spitzenreiter, aber bei der Höhe der Grunderwerbsteuer mit 6,5 % schon. Nur ist das eben unrühmlich, wieder typisch NRW. Bayern hat 3,5 %. Zur Erinnerung: Die Erhöhung haben nicht CDU und FDP zu verantworten, das war Rot-Grün unter Frau Ministerpräsidentin Kraft. FDP und CDU haben damals richtigerweise aufs Heftigste opponiert. Den so geschaffenen Zustand hätten CDU und FDP allerdings ohne Probleme während ihrer Regierungszeit von 2017 bis 2022 korrigieren können, nein müssen. Damit hätten Sie eine der wenigen Stellschrauben genutzt, die in der Hand des Landes liegen – für mehr Wohnungsbau, für mehr Investitionen und die Verwirklichung des Traums vieler Bürger vom Eigenheim. Ich frage jetzt nicht, warum das nicht erfolgt ist, sondern freue mich, dass es mit diesem Antrag jetzt doch geht. Das Ganze ist auch kein komplexer Gesetzentwurf. Man muss eigentlich nur eine Zahl ändern. Das hat die AfD in der letzten Legislaturperiode getan. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Absenkung auf 3,5 % vorsah. Dem hätten Sie, Herr Witzel, allerdings auch einfach zustimmen können. Sie hätten gerne einen Änderungsantrag vorlegen können, in dem Sie auch nur eine Absenkung auf 5 %, wie Sie es jetzt gefordert haben, festgelegt hätten. Das haben Sie aber nicht. Landtag Heute haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Sie haben immer auf eine ominöse Einigung im Bund zur Einführung von Freibeträgen gehofft. Aber das eine schließt das andere ja nicht aus. Man hätte zumindest vorläufig den Steuersatz senken können. Die AfD hält an der Forderung nach 3,5 % fest, wie auch in unserem Landtagswahlprogramm 2022 gefordert. Die FDP setzt also ein bisschen AfD-Politik um. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
