Sebastian Haug
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns darüber einig, dass in unserer zunehmend digitalisierten Welt unsere persönlichen und geschäftlichen Daten wertvoller denn je sind. Die digitale Vernetzung bringt viele Vorteile, aber sie eröffnet auch neue Dimensionen für kriminelle Aktivitäten. Cybercrime kann verheerende Auswirkungen auf Einzelpersonen, Unternehmen und ganze Staaten haben. Persönliche Informationen werden gestohlen. Identitäten werden missbraucht. Kritische Infrastrukturen können ins Chaos gestürzt werden. Die wirtschaftlichen Schäden und die Folgen für die Betroffenen sind immens, und das Vertrauen in unsere digitalen Systeme wird untergraben. Die Bekämpfung von Cybercrime ist nicht nur eine technische und strafrechtliche Notwendigkeit, sondern ein moralisches Gebot. Es geht darum, den Menschen Sicherheit und Vertrauen in den für den Fortschritt unserer Gesellschaft so entscheidenden Prozess der Digitalisierung zu vermitteln. Die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und Grünen setzen sich daher konsequent für die Bekämpfung von Cybercrime und für den Schutz von Sicherheit und Integrität der digitalen Welt ein. Eine ganze Fülle von Maßnahmen wurde bereits ins Werk gesetzt, um die Polizei und die Justiz in Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen Cyberkriminalität zu stärken. Wir setzen dabei auf den technologischen Fortschritt und auf langfristige Strategien. Der Antrag der FDP mit dem ausschließlichen Ruf nach einer Personalaufstockung ist daher unserer Auffassung nach schlicht zu kurz gegriffen. Landtag Allein in diesem Jahr wurden in sechs Polizeipräsidien spezialisierte Kriminalinspektionen zur Bekämpfung von Cybercrime eingerichtet und 94 neue Stellen für die Untersuchung digitaler Tatorte geschaffen. Ein herausragendes Beispiel, wie gut Nordrhein-Westfalen bei der Bekämpfung von Cybercrime aufgestellt ist, ist außerdem die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW. Die ZAC hat sich seit ihrer Gründung als äußerst effektive Ermittlungsorganisation erwiesen. Sie vereint spezialisierte Expertise, moderne Technologien und umfassende Ressourcen, um der digitalen Bedrohung erfolgreich entgegenzutreten. Darüber hinaus wird an der ZAC regelmäßig fort- und weitergebildet, um dauerhaft an der Spitze der technologischen Entwicklungen und Ermittlungsstrategien zu bleiben. Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist das Engagement der ZAC im Bereich der Wissensvermittlung. Seit Jahren arbeitet sie aktiv an der Verbesserung der Kenntnisse im Bereich „Cybercrime“, insbesondere durch ihr Hospitationsprogramm für Staatsanwälte. Im Rahmen dieses Programms können Staatsanwälte vor Ort bei der ZAC hospitieren und sich intensiv mit den neuesten Entwicklungen und Methoden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität vertraut machen. Ein zusätzliches wesentliches Element zur Bekämpfung von Cyberkriminalität ist die Konzentration auf die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz als Schlüssel zur Effizienzsteigerung. Wir sehen in diesen technologischen Fortschritten entscheidendere Faktoren für die Bekämpfung von Cybercrime als in rein quantitativer, wenig einfallsreicher Aufstockung des Personals. Eine große Bedeutung in der Strategie der Landesregierung kommt auch nationalen und internationalen Kooperationen zu. In Projekten mit anderen Bundesländern, Universitäten und Unternehmen werden neue Technologien entwickelt und getestet, die das Justizwesen langfristig verbessern sollen, zum Beispiel das Projekt EVAS zur automatisierten Erkennung suizidaler Handlungen im Justizvollzug. Diese Zusammenarbeit zeigt, dass die Landesregierung langfristig plant und die Modernisierung der Justiz für sie keine Frage kurzatmiger Tagespolitik ist. Was die Forderung der FDP nach landesweiter Erhebung von Zahlen und Daten zu den Fällen von Cyberkriminalität betrifft, verweise ich gerne auf Herrn Oberstaatsanwalt Mühlhoff und seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur Vermögensabschöpfung in der vergangenen Woche, aus der ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf: „Diese Spezialisten mit zusätzlichen statistischen Analyse- und Berichtspflichten zu belasten, würde die Bekämpfung der Clankriminalität und/oder der 12.09.2024 Organisierten Kriminalität nicht verbessern – das Gegenteil wäre der Fall. Dies gilt im Übrigen auch für die Notwendigkeit der Beantwortung diesseits oftmals als wenig zielführend eingeschätzte ‚Kleine Anfragen‘, die – von vornherein erkennbar – ohne eine in der Praxis nicht zu leistende händische Auswertung zahlloser Akten oftmals nicht möglich ist.“ (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Dem ist aus Sicht der CDU-Fraktion nichts hinzuzufügen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Zeit, die finanziellen und die personellen Ressourcen, die das von der FDP geforderte Aktenwälzen und Fällezählen erfordern würden, könnten woanders sehr viel effektiver und zielführender eingesetzt werden. Fazit: Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität sehr gut aufgestellt – mit der ZAC NRW als Modellbeispiel für moderne und erfolgreiche Ermittlungsarbeit. Die Landesregierung verfolgt dafür einen umfassenden Ansatz und setzt auf strategische langfristige Lösungen. Wir halten diesen Ansatz für sehr viel nachhaltiger und effektiver als die doch sehr schlichte Forderung des FDP-Antrags ausschließlich nach kurzfristiger Personalaufstockung; die greift für uns ganz einfach zu kurz. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
