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Dr. Werner Pfeil

FDP 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Überall fehlt Personal, nicht nur in Bielefeld, wo Bußgeldverfahren in die Verjährung geraten, nicht nur bei den Rechtspflegern, wo 400 Planstellen in NRW nicht besetzt sind, und nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, wo über 250.000 Ermittlungsverfahren zum 31. Dezember des letzten Jahres auf Halde lagen, der Fall. Im Bereich „Cybercrime“ fehlt ebenfalls Personal, obwohl der Justizminister gar nicht so recht weiß, wie der genaue Stand hier ist. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Dazu müsste er erst einmal da sein!) Das ergibt sich zumindest aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Landtag Cyberkriminalität bezeichnet alle Straftaten, die mittels moderner Informationstechnik und elektronischer Instruktoren begangen werden. Die Zahl und die Bandbreite der Straftaten in diesem Bereich wächst. Demgegenüber wächst die Strafverfolgung nicht gleichmäßig mit. Die Methoden der Kriminellen werden immer ausgefeilter. Das den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehende Personal und das Equipment bleiben allerdings auf einem ungenügenden Status quo stehen. Wir sprechen über Cybermobbing, Cybergrooming, Angriffe mittels Ransomware, Identitätsdiebstahl durch Doxing, Spam, Phishing, Emotet und Social Engineering. Aus dem Jurastudium kennen wir alle noch die Übungsfälle zu § 185 und § 223 StGB. Darüber sind wir aber längst hinweg, denn es ist zunehmend der Kampf David gegen Goliath. Auf der Internetseite der Polizei Nordrhein-Westfalen ist zu lesen – ich zitiere –: „Die Computerkriminalität hat in NRW um 24 Prozent zugenommen. Cybergangster werden immer dreister. […] Das Dark- und das Internet sind der Raum für dunkle Geschäfte. Bei Kinderpornografie, Rauschgifthandel, Terrorismus und Internetkriminalität.“ Kriminalität im Netz ist nichts Neues. In dieser Vielfalt ist sie aber kaum bekannt. So scheint es auch dem Justizminister zu gehen. Während der Innenminister die Polizei Nordrhein-Westfalen gegen Kriminalität im Netz weiter aufrüstet, kann der Justizminister noch nicht einmal mitteilen, wie viele Meldungen bzw. Strafanzeigen im Bereich von Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft jährlich eingehen. (Dietmar Brockes [FDP]: Heute auch nicht, denn er ist nämlich nicht da!) – Das habe ich schon gemerkt, aber ich halte trotzdem meine Rede. – Landesweite Zahlen kennt er nicht, oder er will sie nicht kennen, weil er dann handeln müsste. Lediglich für den bei der Staatsanwaltschaft Köln für ganz Nordrhein-Westfalen angesiedelten kleinen Bereich der Hasskriminalität sind Zahlen bekannt. Dort werden von nur drei bis fünf Staatsanwälten mit insgesamt 2,8 Arbeitskraftanteilen über 2.000 Fälle bearbeitet. Dass damit nur ein Bruchteil der eingeleiteten Ermittlungsverfahren zur Anklage und Entscheidung gebracht werden kann, verwundert wenig. Raten Sie einmal, wie viel Prozent das sind. – Es sind 3 %, genauer gesagt 2,7 %. Meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir uns so wenig Engagement bei der Verfolgung von Straftaten im Netz bei Hasskriminalität vorstellen? Müssen wir nicht mehr tun? Aber richtig – wie hatte ich meine Rede begonnen? –: Überall fehlt Personal. 12.09.2024 Herr Minister – er kommt gerade herein –, wie ist es mit dem Legalitätsprinzip? In einer Anhörung am 04.09.2024 sagte einer der Sachverständigen: Wir haben ein Problem mit dem Legalitätsprinzip. – Dieser Sachverständige war ein Staatsanwalt. Wir müssen die Staatsanwaltschaft fit machen und ihr das notwendige Personal zur Verfügung stellen. (Beifall von der FDP) Das darf aber nicht irgendwann und auch erst nicht 2027 geschehen, wenn PEBB§Y möglicherweise neue Zahlen aufweist, sondern das muss jetzt geschehen, weil die Staatsanwaltschaft jetzt Personal benötigt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD])

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