landtag.nrw.de ↗

Daniel Hagemeier

CDU 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bedanke ich mich bei meinen Vorrednerinnen von CDU und Grünen und bei unserer Ministerin Frau Paul und schließe mich den gemachten Ausführungen ganz ausdrücklich an. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim Kinderschutz, und daran haben hier im Hohen Haus und darüber hinaus viele Menschen mitgewirkt. Hierfür sage ich herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Alle, die sich täglich für ein Mehr an Schutz für unsere Kinder einsetzen, haben unser aller Dank und Anerkennung verdient. Bitte machen Sie weiter so! Obwohl wir viel erreicht haben, bleibt noch vieles zu tun. Jedes Kind, das Gewalterfahrung machen muss, ist eines zu viel. Leid, das Kindern zugefügt wird, schadet ihrer Seele und muss verhindert werden. Ich denke, darüber sind wir uns hier alle einig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Beauftragter meiner Fraktion für Menschen mit Behinderung sage ich klar und deutlich: Kinder haben ein Recht auf Schutz, insbesondere vor jeder Form von Gewalt. Das gilt für alle Kinder und damit ganz speziell auch für Menschen mit Behinderung. Die Zukunftskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und Landesregierung arbeiten deshalb gemeinsam daran, den inklusiven Kinderschutz aktiv weiter voranzutreiben. Denn obwohl junge Menschen mit Behinderung einem erhöhten Risiko für jede Form von Gewalt ausgesetzt sind, werden sie in der Diskussion zum gelingenden Kinderschutz noch häufig übersehen. Das wollen wir ändern, und das Landtag müssen wir ändern. Das ist unsere Verantwortung und unsere Verpflichtung. Der heutige Tag und die heutige Debatte können und sollen dazu einen Beitrag leisten. Rechte auf Schutz, Beteiligung, Beschwerde und Partizipationsmöglichkeiten sowie Entwicklung und Förderung sind Schlüsselfaktoren, die hier in der Praxis ineinandergreifen, wenn es um mehr Schutz für Kinder und junge Menschen mit Behinderung geht. Fachkräfte aus der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe leisten dabei eine enorm wichtige Arbeit und tragen zu einem wesentlichen Teil dazu bei, dass der Kinderschutz vor Ort gelingen kann. Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es verfolgt das Ziel, wie alle wissen, ein wirksameres und inklusiveres Kinder- und Jugendhilferecht zu etablieren und den Kinderschutz inklusiver auszugestalten. Damit wären Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch im Kinderschutz explizit in den Blick genommen. Das ist gut, und das ist richtig so. Fachkräfte aus dem Kinderschutz müssen für die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sensibilisiert, aus- und weitergebildet werden. Denn erst durch die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindeswohlgefährdung erkannt und ihr angemessen begegnet werden. Auch wenn sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend immer mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt, ist die hohe Dunkelziffer im Kontext einer Behinderung kaum im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Das muss sich meiner Meinung nach dringend ändern. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig. Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist vor diesem Hintergrund ein Thema, das gezielterer und nachhaltiger Aufmerksamkeit bedarf. Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gefährdeter sind als andere, Gewalt zu erleben, körperliche, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt und Vernachlässigung. Jede Form von Gewalt ist verachtenswert und muss auf das Strengste verurteilt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen verfügt schon heute über eine vorbildliche Kinderschutzstruktur, gesetzlich wie materiell. Ich denke zum Beispiel an unsere Kinderschutzambulanzen. Sie sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind. Sie leisten Hilfe beim Erkennen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch und beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen von Krisenintervention. Sie sind zudem in der Beratung und 12.09.2024 Fortbildung aktiv für medizinisches Personal, aber auch für Eltern, für Erzieherinnen und für Lehrkräfte. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfeinstitutionen kooperieren. Es ist deshalb gut, dass wir deren Finanzierung überjährig abgesichert haben. Meine Damen und Herren, wir müssen daran anknüpfen und aufbauen und den inklusiven Kinderschutz auf allen Ebenen voranbringen. Mit unserem Antrag geht es nicht um ein Fleißkärtchen, Herr Kollege Maelzer, sondern unter anderem darum, darauf hinzuwirken, dass Gewaltschutz für Kinder- und Jugendliche mit Behinderung in Schutzkonzepten besondere Berücksichtigung findet. Das ist noch mal eine konkrete Aussage auch im Hinblick auf unseren Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich danke nochmals allen Akteuren, die sich dem durch ihre tägliche engagierte Arbeit verschrieben haben. Lassen Sie uns diese Menschen nach Kräften unterstützen, damit alle Kinder mit und ohne Behinderung frei von Gewalt aufwachsen können. In diesem Sinne danke auch ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Daniel Hagemeier Protokoll ↗