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Rainer Schmeltzer

12.09.2024 Sitzungen 18/74

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Inklusion sprechen wir nicht über ein Sonderrecht für eine bestimmte Gruppe, die unter besonderer Fürsorge steht, sondern wir sprechen von dem gesellschaftlichen Verständnis, dass uns im Bereich des inklusiven Kinderschutzes und der inklusiven Kinderrechte alle Kinder gleich viel wert sind und als gleichrangige Individuen mit ihren jeweiligen Eigenschaften angesehen werden. Jedes Kind, egal, welche individuellen Eigenschaften es mitbringt und welche besonderen Herausforderungen es sich gegenübersieht, ist unschätzbar wertvoll und eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Unsere Aufgabe besteht darin, die Rechte der Kinder nicht nur zu schützen, sondern sie auch aktiv zu fördern. Der Schutz von Kindern mit Behinderung ist ein besonderer Aspekt im Kinderschutz insgesamt, und Landtag deswegen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich, dass mit diesem Antrag dieser Aspekt noch mal besonders in den Vordergrund gerückt wird. Er entspricht auch dem Ziel und dem Verständnis des Landeskinderschutzgesetzes. Die Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes fordern ausdrücklich dazu auf, die individuellen Lebens- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu beachten und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben einen Perspektivwechsel herbeigeführt. Kinder werden als eigenes Rechtssubjekt verstanden. Während zuvor oftmals im Bereich der Kinder mit Behinderung und Menschen mit Behinderung insgesamt das medizinisch defizitäre Verständnis von Behinderung vorherrschte und eine Behinderung als solche im Vordergrund stand, hat die UN-Behindertenrechtskonvention dazu beigetragen, einen menschenrechtlichen Ansatz zu etablieren und so auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuvorderst als Träger von Rechten wahrzunehmen. Das war längst überfällig, aber natürlich müssen wir dann auch unsere Befassung mit Kinderschutz, Kinderrechten und insgesamt mit allen gesellschaftlichen Prozessen konsequent daran ausrichten und dafür Sorge tragen, dass wir auch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft als einen ganz selbstverständlichen Teil einer vielfältigen Gesellschaft begreifen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der Antrag insbesondere die Verpflichtung hervorhebt, Kinder und Jugendliche mit Behinderung gleichermaßen an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, und dazu ausdrücklich auf die Kinderrechte rekurriert. Warum sollte für sie Beteiligung weniger gelten? Für Teilhabe und Chancengerechtigkeit haben sich alle, die am Kinderschutz beteiligt sind, immer wieder auch hier im Hohen Haus starkgemacht. Diese Rechte gelten eben gleichermaßen für alle Menschen. Ein zentrales Recht von Kindern ist das Recht auf Schutz. Aber gerade Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden häufiger als Kinder ohne Behinderung Opfer sexualisierter und anderer Gewaltformen. Die Dunkelziffer, und darauf ist hier auch schon Bezug genommen worden, ist hier darüber hinaus besonders hoch. Wir wissen, dass Kinder oftmals schwer Gehör finden. Das ist leider bei Kindern mit Behinderung in besonderem Maße so. Deswegen ist es wichtig, sie noch mal in ihren spezifischen Lebensrealitäten und ihren Herausforderungen zu sehen. Sie haben ein Recht auf Gehör, auch wenn das erfordert, dass wir unsere Konzepte des Kinderschutzes und die Möglichkeiten des Gehört-werdens und des Zuhörens vielleicht daran anpassen müssen. 12.09.2024 Das Landeskinderschutzgesetz beschreibt Kinderschutz als aus den Kinderrechten abgeleitet. Diese Kinderrechte gelten eben universell, und sie gelten für alle Kinder. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und das gilt auch für den inklusiven Kinderschutz. Deswegen ist es so wichtig, dass der Antrag zahlreiche Aspekte adressiert, die deutlich machen, dass wir mehr als das staatliche Wächteramt brauchen, um Kinder mit Behinderung wirksam zu schützen. Ziel muss es sein, alle Kinder unabhängig von Behinderung, aber auch von sozialer Herkunft oder Geschlecht gleichermaßen zu schützen. Vor diesem Hintergrund muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und an den spezifischen heterogenen Lebensbedingungen ausrichten. Ich finde es darüber hinaus richtig, dass hier noch mal das Ziel adressiert wird, eine ganz spezifische wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um daraus in einem weiteren Schritt Maßnahmen und Empfehlungen zur Prävention, Intervention und Hilfe bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderung ableiten zu können; denn wir brauchen praxistaugliche und zugleich wissenschaftlich fundierte Ansätze, wenn wir den Schutz verbessern wollen. Wo möglicherweise noch Lücken bestehen, wo vielleicht auch Wissenslücken über die spezifischen Belange des inklusiven Kinderschutzes bestehen, ist es aus meiner Sicht richtig, dies noch mal wissenschaftlich anzugehen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Risiko für Kinder mit Behinderung, Gewalt zu erfahren, ist ungleich höher. Ihr Schutz ist aufgrund so unterschiedlicher Formen von Teilhabeeinschränkungen komplexer. In allen Bereichen – in der Prävention, in der Intervention und auch in den Hilfen – müssen wir die besonderen Belange von Kindern mit Behinderung noch besser berücksichtigen. Mögliche Überforderungen von Erziehungsberechtigten und Familien müssen ebenfalls in den Blick genommen werden; denn Kinder mit Behinderung sind aufgrund ihrer hohen sozialen Abhängigkeit häufig besonders verletzbar für lebensweltliche Risikofaktoren. Keine oder unzureichende barrierefreie Kommunikation erschwert zudem den Zugang zu Unterstützungsstrukturen. Zugänge zur Bildungs- und Betreuungskultur und zu Freizeitangeboten sowie zum Hilfe-, Versorgungs- und Unterstützungssystem sind noch weiter zu verbessern. Wir in Nordrhein-Westfalen können aber bereits auf eine breite Struktur von Angeboten und Einrichtungen zum Schutz von Kindern in zahlreichen Handlungsfeldern des Kinderschutzes zurückgreifen. Unser Ziel muss es aber sein, all diese Handlungsfelder des Kinderschutzes noch inklusiver auszurichten und Landtag alle am Kinderschutz Beteiligten noch enger miteinander zu vernetzen. Ich möchte betonen, dass das eine Herausforderung ist; denn Inklusion insgesamt ist in unserer Gesellschaft nach wie vor eine Herausforderung und nach wie vor nicht vollends eingelöst. Deswegen ist es so wichtig, dass mit diesem Antrag auch die Komplexität aufgezeigt wird. Es wird ganz konkret darüber gesprochen, dass die komplexen Herausforderungen eben auch spezifische Antworten brauchen: für die Schule und die Kindertagesbetreuung, insgesamt in der Kinder- und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen sowie in der Justiz. Der Schutz von Kindern mit Behinderung unter echter Beteiligung der Betroffenen, unter Beteiligung der Familien erfordert die besondere Aufmerksamkeit der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch aller am Kinderschutz beteiligten Akteurinnen und Akteure. Dies betrifft regelmäßig insbesondere die Frage der Stärkung der Zusammenarbeit aller im Kinderschutz Beteiligten. Erster Ansatzpunkt ist dabei immer auch die Stärkung der Prävention, weil wir einen starken intervenierenden Kinderschutz brauchen. Aber wir brauchen vor allem eine starke Fokussierung auf Prävention, damit Kinderschutzfälle im Grunde genommen in dieser Weise nicht vorkommen und Kinder und Jugendliche durch Sensibilisierung, Information und Prävention, aber auch durch den starken Schutz der Erwachsenen, die immer dafür verantwortlich sind, diesen Schutz wirksam durchzusetzen, besser geschützt sind. Wesentliche Aspekte stellen im Bereich der Prävention auch Aufklärung und Empowerment und darauf ausgerichtete Wissensvermittlung dar. Dabei sind je nach Zielgruppe unterschiedlich konzipierte Maßnahmen zu entwickeln und regelmäßig auf die Bedarfe und Lebenslagen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, ihre Erziehungsberechtigten sowie Fachkräfte in den Einrichtungen anzupassen. Ja, auch da ergibt sich natürlich noch mal ein besonderer Bedarf des Hinschauens: Was bedeutet das für die unterschiedlichen Lebenslagen und für die unterschiedlichen Herausforderungen, vor denen Kinder mit Behinderung stehen, ihre Familien möglicherweise, aber eben auch die Fachkräfte, die in diesem Bereich mit den Kindern arbeiten oder eben Fachkräfte des Kinderschutzes sind? Neben der Wissensvermittlung zu Grenzen und Grenzverletzungen sind die Information über Rechte und Selbstbestimmungsrechte wesentlich, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung darin gestärkt werden, ihre Persönlichkeit frei zu entwickeln und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken, eben genauso wie alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. 12.09.2024 Deshalb ist es wichtig, dass mit diesem Antrag auch noch mal insgesamt die Diskussion dahingehend weitergetragen wird, dass wir in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt ein starkes Landeskinderschutzgesetz und starke Strukturen des Kinderschutzes haben. Nichtsdestotrotz haben wir immer wieder gemeinsam betont, dass wir den Kinderschutz weiterentwickeln wollen, dass wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln müssen, insbesondere auch dann, wenn wir auf die unterschiedlichen Bedarfe und Voraussetzungen, aber auch die unterschiedlichen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen spezifisch eingehen wollen, in der Prävention, aber auch dann, wenn es um Schutz und Unterstützung und um Intervention geht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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