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Marcel Hafke

FDP 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir über ein sehr wichtiges Thema, den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Diese jungen Menschen sind in besonderem Maße gefährdet, Opfer von Vernachlässigung und Gewalt zu werden. Studien zeigen, dass Kinder mit Behinderung ein drei- bis viermal höheres Risiko haben, Missbrauch zu erfahren, als Kinder ohne Behin-Landtag derung. Es ist also unbestritten, dass wir hier handeln müssen. Der Antrag der Regierungsfraktionen greift das Problem auf und benennt wichtige Handlungsfelder. Doch wenn wir uns den Antrag genauer ansehen, wird schnell klar: Er bleibt an vielen Stellen zu unkonkret. Es werden zahlreiche Prüfaufträge formuliert, aber konkrete Maßnahmen fehlen. Genau das ist das Problem. Wir brauchen keine neuen Prüfungen, sondern klare, umsetzbare Schritte. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Schulung von Multiplikatoren, also von Fachkräften, die in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, zum Beispiel Lehrer, Sozialarbeiter oder Betreuer. Diese Schulungen sind wichtig. Wir müssen die Menschen, die täglich mit den Kindern arbeiten, dafür sensibilisieren, die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern mit Behinderung zu erkennen. Doch hier bleibt der Antrag ebenfalls zu vage. Es fehlen klare Angaben dazu, wie diese Schulungen organisiert werden sollen, wer sie durchführt und wie sie finanziert werden. Ohne klare Antworten auf diese Fragen bleibt die Maßnahme bloße Theorie. Ein weiteres Beispiel: Mit dem Antrag fordern Sie den Ausbau barrierefreier Hilfsangebote. Das ist ein wichtiger Ansatz, denn Kinder mit Behinderung brauchen einen einfachen Zugang zu Schutz und Unterstützung. Doch der Antrag bleibt auch hier unkonkret. Wie genau soll der barrierefreie Ausbau gestaltet werden? Welche Art von barrierefreien Angeboten soll es geben? Es reicht nicht, nur zu sagen, dass mehr Barrierefreiheit notwendig ist, wir müssen wissen, wie das konkret umgesetzt wird. Andernfalls bleibt es hier nur bei einer Absichtserklärung. Auch die Finanzierung der Maßnahme ist in dem Antrag nicht klar geregelt. Wenn wir von einem stärkeren Kinderschutz sprechen, brauchen wir klare Angaben dazu, wie diese Schutzmaßnahmen finanziert werden sollen. Das bleibt im Antrag jedoch offen. Wer übernimmt die Kosten? Woher kommen die Mittel? Diese Fragen müssen Sie beantworten, bevor wir einem solchen Antrag im Ergebnis zustimmen können. Wir sehen ja, was passiert, wenn Anträge nicht konkret sind, Stichwort „Kinderschutzprofessur“. Dann dauert es ewig, bis das Ministerium anfängt zu handeln, und das auch nur auf Druck von außen. Zur Verankerung des Themas in der Praxis. Der Antrag spricht von der Notwendigkeit, Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu entwickeln. Aber wie sehen diese Konzepte konkret aus? Wer erarbeitet sie? Wer sorgt dafür, dass sie tatsächlich in den Einrichtungen angewendet werden? Hier brauchen wir meines Erachtens klare Vorgaben und keine weiteren Prüfaufträge. Zusammengefasst sehen wir also: Der Antrag benennt wichtige Handlungsfelder, bleibt aber an den 12.09.2024 entscheidenden Stellen zu ungenau. Die FDP ist der Meinung, dass wir keine weiteren Prüfungen und Absichtserklärungen brauchen, sondern klare Maßnahmen, die umgesetzt werden können. Die Regelungswerke gibt es schon, gesetzliche Grundlagen sind vorhanden. Erstens fordert die FDP-Fraktion die Einführung einer Rechtsaufsicht für Jugendämter. Jugendämter spielen eine zentrale Rolle im Kinderschutz. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden. Doch in der Praxis erleben wir immer wieder, dass es große Unterschiede in der Qualität der Arbeit der Jugendämter gibt. Hier muss eine klare Rechtsaufsicht geschaffen werden, die sicherstellt, dass alle Jugendämter nach denselben hohen Standards arbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen. Es reicht nicht aus, auf freiwillige Qualitätskontrollen zu setzen. Wir brauchen eine klare Kontrolle durch das Land, damit die Standards tatsächlich überall eingehalten werden. Zweitens. Es geht nicht um die Entwicklung neuer Maßnahmen, sondern um die konsequente Umsetzung des bestehenden Rechts. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wurden bereits wichtige rechtliche Grundlagen geschaffen, um den Kinderschutz für Kinder mit Behinderung zu stärken. Dieses Gesetz legt fest, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von einer möglichen Behinderung Anspruch auf Schutz und Unterstützung haben. Es zielt darauf ab, eine einheitliche Zuständigkeit im Bereich der Jugendhilfe zu schaffen, sodass alle Kinder unter denselben Schutzmechanismen stehen. Doch in der Praxis hapert es noch oft an der Umsetzung. Statt neue Konzepte zu prüfen, müssen wir sicherstellen, dass die bereits geltenden Regelungen wirklich greifen. Das bedeutet, die Kommunen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die Vorgaben konsequent anzuwenden. Auch hier ist das Ergebnis: Wir brauchen dringend eine Rechtsaufsicht. Drittens. Die Kommunen müssen aktiv in die Verantwortung genommen werden. Es sind die Kommunen, Frau Ministerin und regierungstragende Fraktionen, die eine zentrale Rolle im Kinderschutz spielen. Sie sind verantwortlich für die Arbeit der Jugendämter, die vor Ort die konkreten Schutzmaßnahmen umsetzen. Die gesetzliche Grundlage durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 ist bereits vorhanden, aber die Kommunen müssen sicherstellen, dass diese Vorgaben auch umgesetzt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von solchen mit Behinderung, darf nicht von der individuellen Leistungsfähigkeit oder dem Engagement einzelner Kommunen abhängen. Landtag Wir fordern, dass die Kommunen verbindlich dazu verpflichtet werden, den Kinderschutz systematisch zu überwachen und regelmäßig zu überprüfen. Konkret heißt das: Jede Kommune muss sicherstellen, dass ihre Jugendämter flächendeckend nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten. Fälle von Vernachlässigung oder Missbrauch müssen frühzeitig erkannt werden, und die Reaktionsfähigkeit der Jugendämter muss jederzeit gewährleistet werden. (Beifall von der FDP) Es darf keine Lücken im Kinderschutz geben, die durch personelle Engpässe oder organisatorische Schwächen entstehen. (Beifall von der FDP) Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung der Schulungspflichten. Kommunen müssen sicherstellen, dass alle Fachkräfte, die im Kontakt mit Kindern stehen, regelmäßig geschult werden, um die besonderen Bedürfnisse von und Risiken für Kinder mit Behinderung zu erkennen. Hier gibt es – an die regierungstragenden Fraktionen – auch kein Erkenntnisdefizit. In den verschiedensten Studien und auch in der Kinderschutzkommission wurde bereits häufiger thematisiert, dass hier die finanzielle Unterstützung für Weiter- und Fortbildung teilweise extrem mangelhaft ist. Meine Damen und Herren, die Kommunen sind der Ort, an dem der Kinderschutz konkret wird. Es ist daher unerlässlich, dass Sie klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Prozesse festlegen, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu garantieren. Unterm Strich bleibt festzustellen, dass nur Prüfungen und Ideen nicht ausreichen, wenn es keine klaren rechtlichen Verpflichtungen gibt, die auch kontrolliert und eingehalten werden. Nur dann wird es eine substanzielle Verbesserung geben. An die regierungstragenden Fraktionen: Ich möchte mich den Worten von Dennis Maelzer anschließen. Wir haben in den letzten Jahren einen sehr intensiven gemeinsamen Austausch über die Frage des Kinderschutzes gehabt. Wir erleben jetzt zum wiederholten Male, dass Anträge zwischen den regierungstragenden Fraktionen abgestimmt und dann dem Parlament nach dem Motto „Friss oder stirb“ vorgelegt werden. Ich glaube nicht, dass das dem Kinderschutz angemessen ist, sondern es muss das geschehen, was Dennis Maelzer vorgeschlagen hat und was in der Vergangenheit hier üblich war, dass man sich bei diesen Fragen gemeinsam auf den Weg macht und die Themen gemeinsam entwickelt, um sie voranzubringen. Das sollten wir in Zukunft tun. Wir werden uns bei dem Antrag enthalten, nicht aufgrund des Verfahrens, sondern weil er zu unkonkret ist. Wenn wir nämlich solche Anträge gemeinsam entwickelt hätten – das kann ich zumindest für die 12.09.2024 FDP sagen –, hätten wir darauf bestanden, dass wir von Prüfaufträgen weg- und hin zu konkreten Maßnahmen gehen. Dann hätten wir heute nicht nur zustimmen können, sondern auch einen größeren Schritt für den Kinderschutz gemacht, als dieser Antrag im Moment darstellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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