Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne auch für die Landesregierung bestätigen, dass berufliche und akademische Bildung für uns gleichwertig und gleich wichtig sind. Das sagen sowohl der Kollege Laumann als auch ich bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Wir beide sind der Auffassung, dass dazu eigentlich alles gesagt wurde. Es geht am Ende darum, allen Menschen in Nordrhein-Westfalen bzw. allen Kindern und Jugendlichen die ihren Talenten am besten entsprechende Ausbildung zu gewährleisten. Dafür müssen wir arbeiten. Das ist unser gemeinsames Ziel. Es wurde schon erwähnt, dass im MAGS, also beim Kollegen Laumann, ein Gesetzgebungsverfahren in Arbeit ist. Mit dem Gesetzentwurf bekennen wir uns dazu, diese gleiche Wertschätzung von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen zu wollen. Ich hoffe, dass wir diese Debatte damit abgeschlossen haben und dazu übergehen können, die Talente in Nordrhein-Westfalen zu fördern. Natürlich ist es wichtig, dass zwischen den verschiedenen Bildungsbereichen eine größtmögliche Durchlässigkeit besteht. Das ist aktuell im bestehenden Hochschulrecht auch schon der Fall. Es existieren zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte. Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen verfügen über einen uneingeschränkten Hochschulzugang. Für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Berufsabschluss und Berufserfahrung gibt es einen prüfungsfreien Zugang zu den Studiengängen im Bereich ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit und Fachrichtung. Zu allen anderen Studiengängen ist ein Zugang über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung möglich. Im Grunde genommen ist in dieser Hinsicht die Durchlässigkeit flächendeckend gegeben. Wir sind dabei, das duale Studium – einen weiteren Baustein in diesem Zusammenhang – zu stärken. Wir kümmern uns auch darum, dass die Studienberatungen, denen bei diesem Thema eine ganz Landtag zentrale Rolle zukommt, ihre Arbeit bestmöglich leisten können. Uns allen ist bewusst, dass es unser Bildungssystem insgesamt nicht an Komplexität mangeln lässt. Wir wissen, dass es gerade für junge Menschen mit Migrationshintergrund eine Herausforderung darstellt, sich in diesem System zurechtzufinden. Deswegen hat diese Landesregierung in den letzten Jahren auch einen Schwerpunkt auf die Beratung junger Menschen bei der Wahl der richtigen Ausbildung bzw. des richtigen Studiums gesetzt. Dort sehen wir im Grunde aktuell die größte Sollbruchstelle in Bezug auf den Ausbildungs- oder Studienerfolg. Deswegen bin ich aktuell nicht der Auffassung, dass in diesem Bereich tatsächlich ein Regelungs- oder ein Gesetzgebungsbedarf besteht. Wenn überhaupt, besteht ein Informationsbedarf und die Notwendigkeit, dass die vorhandenen Regelungen, die größtmögliche Durchlässigkeit in dieser Richtung eröffnen, überall auf die gleiche Art und Weise gehandhabt werden. Frau Freimuth, ich bin durchaus mit Ihnen einer Meinung, dass da noch einiges zu tun ist. Das ist die Kehrseite der maximal möglichen Hochschulautonomie, für die wir gemeinsam in diesem Land politisch stehen und die wir auch für richtig halten. Manchmal hat diese Autonomie zur Konsequenz, dass angesichts von 37 staatlichen Hochschulen nicht überall exakt gleich gehandelt und gleich entschieden wird. Deswegen gibt es einen Informationsbedarf, dem diese Debatte durchaus gerecht wird und auch in Zukunft gerecht werden wird. Es besteht der Bedarf, immer wieder mit den Hochschulen zu sprechen und dafür zu sensibilisieren, dass die vorhandenen Regelungen konsequent umgesetzt werden und dass darüber auch konsequent informiert wird. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
