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Dr. Hartmut Beucker

AfD 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der Überfall auf Polen im September 1939 hinterlässt mich, hinterlässt uns alle traurig, beschämt und auch mit hohem Respekt vor der Aufgabe, der großen daran geknüpften Verantwortung gerecht zu werden. Etliche der Feststellungen und Forderungen im Antrag sind auch in gesteigertem Maße dazu geeignet. Der Antrag offenbart aber ein geschichtliches Verständnis, das an einigen Stellen korrekturbedürftig ist. Mit der Leerformel von der gemeinsamen Geschichte bis zurück ins 19. Jahrhundert beginnt der Antrag; konkret einer Wanderung in das Ruhrgebiet aus dem Bereich des heutigen Polen. Damals war es jedoch eine Binnenwanderung aus einem Teil Preußens in einen anderen – keine Rede von Polen, außer dass die Wandernden Polnisch sprachen, eigentlich aber Kaschubisch, Ermländisch oder Masurisch; Dialekte aus Ostpreußen, Teil Preußens, des Deutschen Bundes oder danach des Zweiten Reiches, und zwar seit der Zeit vor den polnischen Teilungen. Und die Menschen waren – anders als die Nationalpolen – zum großen Teil evangelisch, so auch die Motoren des Schalker Kreisels, Fritz Szepan und Ernst Kuzorra. Auch Schlesien gehörte mindestens seit dem 14. Jahrhundert zum Römischen Reich Deutscher Nation, nicht zu Polen und seit 1742 zu Preußen. Es gibt also Landtag eher keine gemeinsame Migrantengeschichte mit Polen. Hingegen gibt es eine gemeinsame Geschichte im Hinblick auf die Heimatvertriebenen. Sie von CDU bis SPD, von Bündnis 90/Die Grünen bis FDP lassen dies aus und werden den Anforderungen, die wir an einen solchen Antrag stellen müssen, damit nicht gerecht. Zu Recht hingegen wird im Antrag die erfreuliche Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg angesprochen. Umso besser ist es, dass im Neudruck des Antrags nicht mehr deutsche Verantwortung für die Unterdrückung Polens durch die Sowjetunion nach 1945 behauptet wird. Das führt aber der Ursprungsantrag von SPD und FDP noch aus. Wie man darauf kommen kann, ist ein heftiges Kopfschütteln wert. Gut ist auch, dass der Antrag nicht mehr enthält, dass in der Zeit des Nationalsozialismus – das war ein Zitat – die gesamte deutsche Bevölkerung große Schuld auf sich geladen hat. Zitatende. Die Mitwirkung der CDU war hier wohl heilsam. Warum die FDP, deren Mitglied Theodor Heuss als Bundespräsident sich auf das Entschiedenste dagegen wandte, solche Formulierungen unterstützt hat, bleibt unerfindlich. Die SPD hingegen sollte sich zum Beispiel ihres NRW-Ministerpräsidenten Fritz Steinhoff erinnern. Im verdienstvollen Buch des Kollegen Ganzke über diesen Mann, der an den Folgen von KZ-Folter verstarb, findet sich nicht der Hauch eines Hinweises auf Schuld. Ein Antrag aus dem Geist solcher historischen Wahrheiten ist unverantwortlich. Das sagt allerdings natürlich nichts über die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der deutsch-polnischen Freundschaft aus. Es gibt Anlass genug, deutsche Taten – einschließlich der polnischen Teilung – zu verurteilen, die sich aus dem überheblichen Geist vermeintlicher Höherwertigkeit speisten. Aber warum steht der Antrag in der schlechtesten Tradition dieser Überheblichkeit, die in ihm selbst vorgeblich überwunden werden soll? Warum erhebt er sich über die Akteure des politischen Geschehens in Polen, indem ein Teil von diesen zu Volksverführern, Antidemokraten und Europafeinden erklärt wird? Wieso maßt sich die Legislative NRWs an, das Wahlverhalten in Polen zu bewerten – abgesehen davon, dass gerade die im Antrag gepriesene Regierung im Verdacht steht, die Sabotage der Nord-Stream-Leitung gedeckt zu haben? Und was wollen Sie denn tun, wenn Polen bei den nächsten Wahlen wieder anders – also in Ihrem Sinne falsch – wählt? Warum die Antragsteller es so formulieren? Der Antrag ist auch Teil einer innenpolitischen Agenda, mit der man hier Andersdenkende verfemen und verächtlich machen möchte. Insofern wird mit dem Hinweis auf angebliche Entsprechungen in Polen über 12.09.2024 Bande gespielt. Es verfängt nicht nur nach innen nicht und macht den Antrag unglaubwürdig nach außen. Gedenken in Scham und Verantwortung? Ja, bestimmt. Gemeinsame Arbeit an einer besseren Zukunft? Ja, bestimmt. Aber aufgrund eines Antrags, der lückenhaft ist, der in der Entstehung höchst problematische Sichtweisen offenbart, der entgegen den Forderungen in ihm selbst eben nicht die Sichtweise einer gleichberechtigten Partnerschaft belegt? Ganz bestimmt nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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