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Christof Rasche

12.09.2024 Sitzungen 18/74

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10499 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 3 Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10465 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache, und für die Landesregierung hat Ministerin Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um unseren Wirtschaftsstandort zukunftsfest aufzustellen und unsere Energieversorgung sicher, widerstandsfähig und souveränitätssteigernd zu modernisieren, brauchen Landtag wir auch die Wärmewende. Mit dem vorliegenden Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes bringen wir Struktur und auch mehr Schwung in die Wärmewende. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz rücken die 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ins Zentrum der Wärmewende. Sie werden verantwortlich für die Aufstellung von Wärmeplänen, die einen Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzeigen. Die Wärmepläne bieten Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger. Viele Gemeinden in NRW warten nicht ab, sondern sind schon auf dem Weg. Für diesen Vorreiterinneneinsatz bin ich dankbar, denn je früher wir anfangen, desto schneller haben wir Planungssicherheit und einen klaren Pfad, den wir gemeinsam beschreiten können. Das Landeswärmeplanungsgesetz ist eng an das Bundesgesetz angelehnt und enthält keine zusätzlichen Verfahrensschritte. Neben dem Kern der Regelung, nach dem jetzt die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle zur Aufstellung von Wärmeplänen verpflichtet werden, gibt es weitere Kernelemente des Gesetzentwurfs, die ich kurz hervorheben möchte. Erstens: die Ausgestaltung der Länderöffnungsklausel. Mit einem vereinfachten Verfahren für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern berücksichtigen wir die knappen finanziellen und personellen Ressourcen dieser kleinen Gemeinden. Die interkommunale Zusammenarbeit wird umfangreicher möglich. Gemeinden können die Wärmeplanung gemeinsam durchführen oder gemeinsame Pläne erstellen. Zweitens: die Sicherung von Qualität und Transparenz. Das LANUV wird regelmäßig Monitoringberichte zum Stand der Wärmeplanung in NRW vorlegen. Das LANUV bewertet – nach EU- und Bundesrecht vorgegeben – die Wärmepläne von Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnenden. Drittens: Digitalisierung und Datenmanagement. Die bei den Gemeinden gespeicherten und generierten Daten sollen mithilfe von Templates und einer Webseite vollständig elektronisch zwischen Land und Gemeinden ausgetauscht werden. Viertens – ein ganz entscheidender Punkt –: die Finanzierung. Die Kosten für die Aufstellung werden vollständig über Konnexitätszahlungen pro Gemeinde pauschal mit 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro je Einwohnerin gedeckt. Diese Zahlungen basieren auf einer geeinten Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich möchte Ihnen auch zum Verfahren bei der Erstellung des Landeswärmeplanungsgesetzentwurfs ein paar Sätze sagen, weil mir das wirklich wichtig ist. Uns haben Rückmeldungen zu diesem Entwurf aus 12.09.2024 verschiedenen Richtungen erreicht. Dieser Beteiligungsprozess ist enorm wichtig, denn für mich gilt die Devise: Das Gesetz soll nicht auf dem Papier, sondern in der Praxis funktionieren. Mit 20 ausgewählten Gemeinden haben wir deswegen einen Praxischeck durchgeführt und den Gesetzentwurf ausführlich diskutiert. Die Personen, die das Gesetz in der Praxis umsetzen müssen, haben uns wertvolle Hinweise und Anpassungsbedarfe mitgeteilt. Auf dieser Basis und auf der Basis aller Rückmeldungen ist der Entwurf weiterentwickelt worden. Durch die breite Beteiligung ist er also gestärkt worden. Auch bei der Umsetzung wird gelten: Die Gemeinden stehen nicht allein. Das Land macht zahlreiche Unterstützungsangebote. Beispiele sind das breite Angebotsspektrum des Kompetenzzentrums Wärmewende bei der Energy4Climate, der Leitfaden zum Gesetz, das Wärmekataster als wichtige Datenbasis und Förderprogramme des Landes zur Wärmewende. Mit diesem Gesamtpaket legen wir eine gute Grundlage, die auf der wesentlichen Erkenntnis beruht, dass Dinge, die vor Ort passieren müssen, am besten bei denen aufgehoben sind, die auch vor Ort sind. Sie werden dabei nach Kräften unterstützt. Die Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und die Zusammenarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren werden dabei von unschätzbarem Wert sein. Deshalb freue ich mich, dass wir heute diesen wichtigen Schritt gehen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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