Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir zurückschauen auf die Frage, warum wir heute über ein differenziertes Modell sprechen, das eine Option einräumt, dann ist klar, dass diejenigen, die eine Option nicht einräumen wollen, den Eindruck erwecken, als müsse man die Option ziehen. Und das ist genau das, was falsch ist. Das, was der Gesetzentwurf aussagt, ist, dass es eine Möglichkeit gibt, in kommunaler Selbstverwaltung zu entscheiden, ob man Korrekturen vornehmen muss, wo jetzt die aufkommensneutralen Hebesätze vorliegen und wo man weiß, wie die Belastungsverschiebung des Bundesmodells ist. Um es noch einmal für das Protokoll zu sagen: Die Vorgängerregierung von CDU und FDP hat sich nicht auf ein anderes Modell als das Bundesmodell einigen können. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Deshalb ist es so, dass wir hier eine Erhebungskampagne für 6,5 Millionen Grundstücke durchführen mussten, mit entsprechenden Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Ich habe gestern darauf hinwiesen, und ich habe mich gestern bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür bedankt, dass sie diese Aufgabe, das jetzt zu erklären und uns dabei zu helfen, die Einnahmebasis der Kommunen zu sichern, entsprechend mitgetragen haben. Ich wiederhole auch den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltungen, die in wirklich großem Einsatz zum Teil weit über die Kräfte hinaus und mit zusätzlichen 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hotlines mit entsprechenden Informationsangeboten viele Fragen, manchmal auch Ratlosigkeit, manchmal auch Wut von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen haben. Ich empfinde es als etwas schwierig, dass Sie, Herr Kollege Witzel, wenn Sie sich die Kleinen Anfragen und entsprechenden Kommentierungen der Jahre 2022 und Anfang 2023 anschauen, nun am Schluss diesen Perspektivwechsel so leichtfüßig in den letzten Wochen vorgenommen haben und auf einmal die kommunalen Spitzenverbände jetzt Ihre vermeintliche Kundschaft sind. Landtag Sie haben sich von Anfang an immer zum Anwalt der Menschen gemacht, die vermeintlich überlastet würden. Wir haben gesagt, dass wir auf der Basis dessen, was im Gesetz steht, alles versuchen, um zu informieren und zu beraten. Wir haben ganz viele der alarmistischen Kleinen Anfragen, Großen Anfragen und Plenardebatten noch im Kopf, in denen Sie beschrieben haben, was für eine alarmierte Stimmung überall sei. Nein, die Bürgerinnen und Bürger haben von der Finanzverwaltung Hilfe bekommen. Aber Sie haben im Gegensatz dazu immer gesagt, das sei ein Alarm. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Nein! Wir haben in einer Weise wie kein anderes Bundesland den Bürgerinnen und Bürgern Informationen gegeben, weil wir wissen, dass dies nach Jahrzehnten eines konstanten Grundsteuerrechts eine ganz besondere Situation ist, von der wir auch nicht hoffen, dass sie sich in den nächsten Jahren wiederholt. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass das, was wir jetzt hier als Gesetzentwurf vorliegen haben, eine Konsequenz aus dem ist, was sich tatsächlich erst bei Auswertung von 99 % der verfügbaren Daten so abgezeichnet hat. Ganz vieles, was Kommunen uns im ersten Jahr der Erhebung und zum Teil im Sommer des zweiten Jahres der Erhebung gesagt haben, war punktuell bezogen auf für ihre Kommune zutreffende Modellrechnungen. Ich erinnere noch einmal an Bielefeld und an Essen. Aber das war nur punktuell richtig, weil es in allen anderen Kommunen anders war – nicht falsch, aber anders. Und weil es 396-mal anders ist, ist das logische Modell, das wir jetzt hier verabschieden, dass wir den Kommunen in eigener Zuständigkeit die Chance geben, dann zu korrigieren, wenn sie das wollen. Aber sie müssen es nicht. Ich glaube, das ist das, was kommunale Selbstverwaltung auch ausmachen kann. Man sollte sich nicht vor der kommunalen Selbstverwaltung scheuen, und man sollte sie auch nicht unterschätzen. Natürlich ist es für diejenigen, die eine ganze Zeit lang für ein Messzahlmodell gekämpft haben, das sich erst bei den aufkommensneutralen Hebesätzen als überwiegend nicht tauglich zur Lösung der Probleme erwiesen hat, ganz schwierig, ihre Stellungnahmen noch einmal zu verändern. Wenn Sie sich die Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände anhören, seitdem die kommunalen Hebesätze vorliegen, dann haben Sie auch ein Gefühl dafür, dass sie schon verstanden haben, dass vieles von dem, was sie da meinten, was die Lösung 04.07.2024 sein könnte, es mit den Messzahlen vielleicht doch nicht ist. Deshalb schließe ich an der Stelle. Für mich selbst ist es so: Kommunale Selbstverwaltung ist immer Chance und Verantwortung zugleich. Wir haben auch eine Verantwortung. Diese Verantwortung nehmen wir hier wahr. Deshalb empfehle ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
