Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem CDU und Grüne in dieser Wahlperiode jahrelang jeden Vorschlag zum Bürokratieabbau, zur Belastungsstabilität und zur Akzeptanzverbesserung bei der Grundsteuer abgelehnt haben, kommen Sie jetzt auf der Zielgeraden dieser Reform dazu, dass Sie mit ihrem Hebesatzsplitting Chaos stiften. Ich habe intellektuell verstanden, dass Sie rechnerisch die genauesten Möglichkeiten für eine Korrektur Ihres heiß geliebten Scholz-Modells liefern. Ich frage Sie aber: Was, bitte, hilft es Ihnen, wenn viele Kommunen diesen Weg, wie sie es erklärt haben, bekanntlich gar nicht gehen wollen und Ihr neues Recht nicht anwenden? Null mal der mathematisch genaueste Wert macht null. Es ist dann ein Nulleffekt. (Beifall von der FDP) Warum führt es zu besseren Ergebnissen, wenn Kommunen eine Unter- oder Überkompensation der Lastenverschiebung beschließen können? Warum wollen Sie nach 1,5 Millionen Einsprüchen bei den Finanzämtern noch weitere Widersprüche bei den Stadtsteuerämtern provozieren? Warum verlangen Sie eine Mindestbesteuerung der Unternehmen, lehnen aber eine Belastungsobergrenze für diese ab? Was hilft es Kommunen, wenn Gerichte die neuen Ungerechtigkeiten, die sicher entstehen, verwerfen und Steuereinnahmeausfall entsteht? Sie erwarten, dass Kommunen alle finanziellen und rechtlichen Risiken schultern, ohne die Auswirkungen auf die zukünftigen GFGs zu kennen. Damit begehen zumindest die Grünen hier Wortbruch. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer – ich sehe ihn gerade nicht – hat nachlesbar – ausweislich des Plenarprotokolls 18/58 – bei dem Hinweis darauf, es gebe als Alternative dazu, alles so zu lassen, auch den Vorschlag des Finanzministers mit gesplitteten Hebesätzen, hier im Parlament wörtlich erklärt: „Diese Frage werden wir – das will ich an der Stelle sehr deutlich sagen – den kommunalen Spitzenverbänden jetzt genau so vorlegen müssen. Sie müssen sich innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen dazu verhalten. Wenn sie der Meinung sind, lieber nichts zu tun, weil es die rechtssichere Variante ist, werden wir das in der Koalition genauso wägen.“ 04.07.2024 Genau darum haben die kommunalen Spitzenverbände Sie in den letzten Wochen gebeten und angefleht, mit ganz breiter Mehrheit, dieses Hebesatzsplitting nicht einzuführen, um nicht die jährlichen Verteilungskämpfe in den Kommunen vor Ort zu führen, sondern lieber eine landesweite Durchschnittslösung zu bekommen. In zwei Sachverständigenanhörungen ist etwas passiert, was nicht immer passiert. Vom Mieterbund über die Vermieter, Haus & Grund, den Verband Wohneigentum und die Immobilienwirtschaft bis hin zu den kommunalen Spitzenverbänden sowie in der zweiten Anhörung auch den Wirtschaftsverbänden haben alle unisono gesagt: Es gibt einen besseren Weg. – Was die Regierung vorgeschlagen hat und was CDU und Grüne einbringen, wollen sie so lieber nicht. Genau das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
